Das französische Unterhaus hat für eine Neudefinition sexueller Gewalt gestimmt. Künftig soll fehlende Zustimmung ausreichen, um eine Tat als Vergewaltigung einzustufen.
Aktualisiert am 23. Oktober 2025, 16:24 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AFP, lk
Frankreichs Nationalversammlung hat für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts gestimmt. Künftig soll jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung des Opfers als strafbar gelten. Zustimmung könne nicht aus "Schweigen oder fehlender Reaktion" abgeleitet werden, heißt es im Entwurf. Sie müsse "frei und informiert, spezifisch, vorhergehend und widerrufbar" sein und unter Berücksichtigung der Umstände bewertet werden.
Die Nationalversammlung stimmte mit 155 zu 31 Stimmen für den Entwurf. Lediglich die Abgeordneten der extremen Rechten lehnten ihn ab.
Viel beachteter Prozess in Avignon
Der Beschluss ist auch eine Folge eines viel beachteten Falls in Avignon. Dort hatte ein Mann seine Ehefrau mit Medikamenten betäubt und sie anschließend Internetbekanntschaften zur Vergewaltigung angeboten. Viele der insgesamt 51 Angeklagten behaupteten vor Gericht, nicht den Eindruck gehabt zu haben, das Opfer Gisèle Pelicot zu vergewaltigen, weil diese sich ihrer Ansicht nach schlafend gestellt habe. Das Gericht verurteilte sie alle zu Haftstrafen.
Die Abgeordnete Véronique Riotton, eine der Initiatorinnen, sprach von einem Signal, das der Gesetzestext aussende. Frankreich bewege sich "von einer Kultur der Vergewaltigung hin zu einer Kultur der Zustimmung".
Zustimmung des Senats erwartet
Für die endgültige Verabschiedung des Gesetzes muss am kommenden Mittwoch noch der Senat zustimmen. Es wird erwartet, dass das Oberhaus des französischen Parlaments den Entwurf annimmt.
Stimmen die Senatorinnen und Senatoren zu, würde Frankreich Ländern wie Norwegen, Dänemark, Griechenland und Spanien folgen, die das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" bereits gesetzlich verankert haben.

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