Notfallreform: Mehr Effizienz mithilfe digitaler Vernetzung geplant

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Im mittlerweile dritten Anlauf will das Bundesministerium für Gesundheit die Reform der Notfallversorgung voranbringen. Das Gesetz soll laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken „die Grundlage für eine vernetzte, digitale und standardisierte Notfallversorgung“ bilden. Das Ziel sei eine gezieltere und wirtschaftliche Notfallversorgung durch eine bessere Vernetzung aller Leistungserbringer. Dabei spiele die Digitalisierung der Prozesse eine große Rolle.

Unter anderem soll die Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zusätzlich zum Terminservice eine Akutleitstelle enthalten. Dabei soll letztere nun durch eine bessere digitale Vernetzung intensiver bei der Fallübergabe mit der Notrufnummer 112 zusammenarbeiten. Notsuchende müssen so ihr Anliegen nicht wiederholt erklären, sondern werden direkt an die richtige Stelle weitergeleitet. Dies soll auch durch den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) in Notfällen erleichtert werden. Die 112 bleibe als Akutrufnummer für lebensbedrohliche Situationen erhalten.

Weiterhin sollen sogenannte integrierte Notfallzentren (INZ) entstehen, die rund um die Uhr offen sind und aus einer Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsquelle bestehen. Diese sollen ebenfalls digital untereinander vernetzt sein und Patienten ambulant und flächendeckend erstversorgen. Dabei spiele vor allem eine standardisierte und digitale Ersteinschätzung eine zentrale Rolle, die perspektivisch etabliert werden soll.

Für die Erhöhung der Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand sollen verschiedene Maßnahmen etabliert werden. So soll ein bundesweites, einheitliches Kataster alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren erfassen und mit allen Leitstellen digital vernetzt sein. Ersthelfer-Apps, die Menschen in der Nähe unter anderem bei der Reanimation unterstützen, sollen ebenfalls die Erstversorgung von Betroffenen beschleunigen.

Das soll alles langfristig dazu führen, die Notaufnahmen zu entlasten, da so weniger Menschen unnötig eine aufsuchen und stattdessen anderweitig eine zuverlässige Erstversorgung erhalten. Zusätzlich soll die medizinische Notfallrettung nun eine Kassenleistung werden. Das erleichtere die ambulante Versorgung. Denn bisher waren Rettungssanitäter verpflichtet, Patientinnen und Patienten in die Notaufnahme zu fahren, statt sie vor Ort zu versorgen, da nur die reinen Fahrtkosten von den Krankenkassen erstattet wurden. Mit der neuen Regelung können Rettungskräfte Patienten zuverlässiger ambulant versorgen und es besteht keine Gefahr, dass diese auf den Kosten sitzen bleiben können.

Die Digitalisierung der Notfallrettung und Vernetzung der Leitstellen werden über fünf Jahre durch ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro finanziert. In der offiziellen Pressekonferenz zur Notfallreform spricht Warken von einer erwarteten direkten Kosteneinsparung von 1,2 Milliarden Euro und einer indirekten Einsparung einer weiteren Milliarde Euro. Letztere entstehe dadurch, dass weniger Menschen stationär aufgenommen werden. Diese Zahlen habe die Finanzkommission Gesundheit zugrunde gelegt.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, lobt die Weiterentwicklung der Digitalisierung, bewertet jedoch die Finanzierungspläne als „unfertig“. Stella Merendino, Sprecherin für Krankenhaus- und Notfallversorgung der Linken hält in ihrer Stellungnahme gegen: „Was hier entsteht, ist kein funktionierendes System, sondern ein digitales Labyrinth“. Durch die neue Reform würde die 116117 noch mehr belastet als ohnehin schon.

Ärztliche Verbände wie der Hausärzteverband oder der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen bewerten die Reform sehr kritisch. Es gäbe nicht ausreichend Fachpersonal für die Realisierung eines durchgehend geöffneten ambulanten Notfalldienstes, sagte unter anderem Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Er sieht es unter anderem kritisch, „dass tatsächlich rund um die Uhr [...] eine bestehende Erreichbarkeit über die Nummer 116 117 über entsprechende Angebote vorzuhalten sein soll“. Er hält es für zudem verwirrend, dass verschiedene Systeme nebeneinanderstehen sollen, sagte er in einer Pressekonferenz im Vorfeld des 130. Ärztetags und kündigte eine ebenfalls kritische Stellungnahme an.

Auch Krankenhäuser kritisieren die Finanzierungspläne. Besonders vor dem Hintergrund, dass im Zuge des GKV-Stabilisierungsgesetzes Sparmaßnahmen in der ambulanten Versorgung beschlossen wurden, mit der neuen Reform jedoch deutlich mehr ambulante Versorgung geplant ist, sei dies unzumutbar, erklären die drei Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einer gemeinsamen Stellungnahme. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, betont, dass eine „Reform grundsätzlich notwendig ist“, kritisiert aber, dass die geplante Reform für die meisten Krankenhäuser realitätsfern sei.

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, begrüßt laut einer Pressemitteilung die „Einführung eines standardisierten digitalen Ersteinschätzungsverfahrens, das bundesweit Patientinnen und Patienten nach ihrem medizinischen Behandlungsbedarf in die richtige Versorgungsebene leiten soll“. Sie lobt unter anderem den geplanten Ausbau der digitalen und telemedizinischen Versorgungsangebote, dass die Behandlungskapazitäten transparenter gemacht werden sollen und so Versicherte schneller im Akutfall mit einer Versorgung rechnen können.

Vertreter unterschiedlicher Krankenkassenverbände wie der Verband der Ersatzkassen, der BKK Dachverband (PDF) und der AOK-Bundesverband begrüßen die Reform ebenfalls zu großen Teilen. Nachbesserungsbedarf sehen der BKK-Dachverband und der AOK-Bundesverband bei der Vereinheitlichung der Verfahren zur Ersteinschätzung. Es brauche „eine klare, bundesweit geltende Richtlinie des G-BA für Leitstellen und integrierte Notfallzentren (INZ)“. Der AOK-Bundesverband befürchtet, dass die Steuerung der Patienten „nicht zu Ende gedacht“ sei und die Notaufnahmen der Krankenhäuser durch die neue Reform geringer entlastet werden als erhofft. Auch die geplanten Einsparungen hält der Bundesverband für „völlig unrealistisch“.

(mki)

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