Nius gegen CDU-Politiker: Die drei Körper des Daniel Günther

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Die Meinungsfreiheit hat Verfassungsrang, in Artikel 5 Grundgesetz wird sie garantiert. Insofern ist das Bundesverfassungsgericht für den Rechtsstreit, den das Portal Nius gegen den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) vom Zaun gebrochen hat, die richtige Adresse.

Nachdem Nius vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg hatte, zieht der Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel nun nach Karlsruhe. Die Pointe bei dem Verfahren ist, dass er beziehungsweise Nius feststellen lassen will, dass Günther seine Meinung nicht kundtun darf, zumindest nicht wie in der Talkshow von Markus Lanz am 7. Januar.

Günther: „Sieg für die Meinungsfreiheit“

Dort hatte Günther sich über Nius ausgelassen. Die Macher des Portals hatte er als „Gegner“ und „Feinde von Demokratie“ bezeichnet und behauptet, dass in Artikeln, die dort erschienen seien und etwas mit ihm zu tun hätten, „in der Regel nichts drin“ stimme, das sei „vollkommen faktenfrei“.

Den Beweis dafür anzutreten, dürfte Günther, der bei Lanz gewissermaßen den Trapattoni gab, schwerfallen. Nur erfundenen Stuss findet er bei Nius nicht. Die Qualifizierung als „Gegner“ steckt sich der Nius-Chef Julian Reichelt garantiert auch gern ans Revers, schauen wir darauf, wie er gegen Günther austeilt („lügt sich um Kopf und Kragen“). Bei „Feinde von Demokratie“ hört der Spaß auf, aber auch das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, wie Günther nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vergangene Woche genüsslich feststellte.

„Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Es sei „gut, dass wir in einem Land leben, in dem solche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten und nicht von rechtspopulistischen Portalen getroffen werden“. Das mache „hoffentlich vielen Menschen Mut“. Er lasse sich „auch weiterhin nicht den Mund verbieten und mich schon gar nicht einschüchtern“.

Nius-Anwalt: „private Schutzzone konstruiert“

Dass Nius nicht über die Meinungsfreiheit entscheidet, versteht sich, wobei man den Ansatz, den der Anwalt des Portals wählt, um Günther den Mund verbieten zu lassen, nachvollziehen kann: Günther habe das zu unterlassen, weil er bei Lanz als Ministerpräsident aufgetreten und als Staatsvertreter zu Neutralität verpflichtet sei. Das verfange in diesem Fall nicht, sagen die Verwaltungsgerichte, weil es zwischen dem Amtsträger, dem Parteipolitiker und Privatmann Günther zu unterscheiden gelte (der König hat hier also sogar drei Körper). Als Politiker und Privatperson habe Günther sich zu Nius geäußert, und das dürfe er.

Dem Nius-Anwalt erscheint der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts indes „wie ein Schulterschluss zugunsten staatlicher Kommunikationsmacht“, für Einlassungen des Ministerpräsidenten werde eine „private Schutzzone konstruiert, in der Grundrechtsverletzungen folgenlos bleiben“. Wir denken, die Verfassungsrichter werden die Schutzzone bestätigen.

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