Abgeschwächtes Gesetz zu Ausgleichsflächen bei Bauprojekten Autobahn vor Auenwald
Was Deutschland in Hitzesommern zur Abkühlung braucht? Mehr Moore und Wälder, die Wasser speichern und Schatten spenden. Ein neues Gesetz für den Bau von Straßen und Brücken konterkariert genau das.
03.07.2026, 16.40 Uhr
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Geht es nach Umweltschützern und Grünen, schaffen Union und SPD in diesen Tagen »den Kern des deutschen Naturschutzrechts faktisch ab«. So drastisch formulierte es der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner. Grund für den Unmut ist das in der vergangenen Woche vom Parlament verabschiedete »Infrastruktur-Zukunftsgesetz«. Damit sollen Bauvorhaben in Deutschland schneller genehmigt werden.
Wer baut, greift in die Natur ein. Deshalb gab es bisher strenge Regeln zum Schutz von Tieren und Pflanzen und Mitspracherechte für Umweltschützer. Straßen oder Brücken zu bauen, hat sich dadurch oft stark verzögert.
Das ändert sich künftig. Mehr Projekten soll ein »überragendes öffentliches Interesse« zugesprochen werden: Straßen und Brücken können dann schneller gebaut oder saniert werden, Umweltprüfungen werden teils vereinfacht. Beim Naturschutz-Ausgleich wird es für die Bauherrn ebenfalls bequemer: Sie müssen nicht mehr zwingend Flächen in der Nähe des Bauvorhabens finden, um Schäden zu kompensieren; also für den Autobahnbau keine Blühwiesen mehr anlegen oder einen Bach renaturieren. Künftig reicht eine Geldzahlung, die anschließend in den Naturschutz fließt.
Bauprojekt Rheinspange: Naturschutz ausgehebelt
Ein Beispiel, das das Bundesverkehrsministerium in seinem Infopapier zum neuen Gesetz nennt, ist die umstrittene Rheinspange zwischen Bonn und Köln (A 553). Das rund eine Milliarde Euro teure Autobahnprojekt sieht eine neue Brücke oder einen Tunnel über oder unter dem Rhein vor. Ziel ist es, die überfüllten und teils maroden Brücken in der Region zu entlasten.
Auenwald am Rhein: Wird das Naturschutzgebiet bald zur Baustelle?
Foto: Manngold / IMAGODie Trasse soll am Rhein durch die offenen Felder der Kölner Bucht führen – bisher Lebensraum von Feldlerchen und Kiebitzen – sowie den Langeler Auenwald durchqueren. Auch Trinkwasserschutzgebiete wären betroffen.
»Wir kämpfen seit Jahren gegen diesen Autobahnneubau, der keinen gesellschaftlichen Nutzen hat, Steuergelder verschwendet und Naturschutzgebiete zerstört«, sagt Holger Sticht vom Bund für Umwelt- und Naturschutz Nordrhein-Westfalen dem SPIEGEL. Für ihn ist das neue Gesetz der schwarz-roten Bundesregierung ein »Generalangriff auf die Natur und die Demokratie«.
Der Widerstand der Umweltschützer gegen die Rheinspange könnte mit dem neuen Gesetz abrupt enden, die Bauarbeiten könnten bald beginnen. Künftig gilt: Autobahn geht vor Auenwald.
Wo die Natur zurückstecken muss
Der Kniff des »überragenden öffentlichen Interesses« ist weder neu noch per se schlecht. Entscheidend ist, welche Bauten mit welchem Nutzen priorisiert werden. Neben Autobahnen und Lkw-Parkplätzen räumt das neue Gesetz auch Schienenprojekten oder der Schifffahrt schnellere Genehmigungen ein.
Moor bei Berlin: Kühlende Wirkung bei Hitzewellen und wertvoller Wasserspeicher
Foto: Jörg & Nicole Krauthöfer / IMAGODie Windkraftindustrie profitiert ebenfalls davon. Eine Studie der Stiftung Umweltenergierecht vom Juni zeigt, dass »Windenergieanlagen, Stromnetze, Energiespeicher oder Wasserstoffinfrastruktur« schneller vorankommen, weil es das »überragende öffentliche Interesse« auch im Energierecht gibt.
Diese Regelung geht auf eine Initiative des ehemaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck aus dem Jahr 2022 zurück. Sie sollte den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen – vorwiegend von Wind- und Solarenergie. Naturschutzverbände kritisierten den Kurs schon damals: Genehmigungsverfahren würden zulasten des Artenschutzes vereinfacht. Für Betreiber von Windparks war es eine Erleichterung. Zuvor hatten sie oft jahrelang auf Baugenehmigungen gewartet.
Die Ampelregierung weitete die Idee dann jedoch auf Autobahnen aus. Im Jahr 2023 beschloss sie, rund 140 ausgewählte Autobahnprojekte zu priorisieren, ihnen also ebenfalls ein »überragendes öffentliches Interesse« zuzusprechen. Greenpeace attestierte der Ampelregierung damals ein »Desinteresse an Natur und Klima«.
Mit dem neuen Gesetz der jetzigen schwarz-roten Regierung, das nächste Woche noch durch den Bundesrat gehen soll, gilt das Vorrang-Prinzip pauschal für noch mehr Bauvorhaben. Dabei sind Projekte für den Bau neuer Autobahnen häufig umstritten, etwa weil die Straßen Naturschutzgebiete durchschneiden, viel Geld kosten und dem Klimaschutz zuwiderlaufen.
Seit 2021 ist der Anteil des Verkehrs an den deutschen CO₂-Emissionen gestiegen. Das größte Problem sind Millionen Pkw: Statistisch kommen auf zehn Deutsche fast sechs Autos . Werden neue Autobahnen gebaut, gibt es keinen Klimanutzen, im Gegenteil. Experten weisen darauf hin, dass mehr Straßen eher ein Anreiz zum Autofahren sind. Sinnvoll wäre es, erst den maroden Bestand zu sanieren oder die Gelder in den Schienenverkehr zu investieren.
Autobahnbaustelle: Jeden Tag werden 70 Fußballfelder deutschlandweit an Fläche »verbraucht«
Foto: Fotostand / Gelhot / IMAGOZudem ist die Fläche, die jeden Tag in Deutschland »verbraucht«, also bebaut wird, ungebrochen hoch: Um die 50 Hektar täglich werden laut Bundesumweltministerium »als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen« neu ausgewiesen. Das entspricht ungefähr 70 Fußballfeldern. Eigentlich sollte die Fläche bis 2030 auf 30 Hektar pro Tag sinken. Bisher gibt es jedoch keine Fortschritte. Mit dem neuen Gesetz dürften es eher mehr Fußballfelder pro Tag werden.
»Überragendes öffentliches Interesse für den Naturschutz«
Als Gegenstück zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz will Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) ein »überragendes öffentliches Interesse für den Naturschutz« durchsetzen. Während sich die Bundesregierung zügig auf den schnelleren Autobahnbau einigte, geht es bei Schneiders Gesetzentwurf jedoch nicht so schnell voran. Der Umweltminister will Schäden durch den Bau von Straßen oder Trassen gezielter ausgleichen, so sein Versprechen.
Doch dieser Gesetzentwurf ist abgeschwächt worden : Das »überragende öffentliche Interesse für den Naturschutz« gilt künftig nur noch für besondere Gebiete, etwa Nationalparks, Naturschutzgebiete und Moore. Und trotz dieser Regel haben Bauvorhaben dort im Zweifel Vorrang, sie müssen nur mehr für den Ausgleich zahlen. Gestrichen wurde auch das Recht von Kommunen, Ländern und Naturschutzverbänden, wertvolle Flächen wie Moore oder Auen bevorzugt zu kaufen. Nun haben sie das gleiche Kaufrecht wie etwa Landwirte.
Das Umweltministerium steht mit seinen Forderungen allein da. Die CDU-geführten Verkehrs- und Wirtschaftsministerien legen weniger Wert auf Klima- und Umweltschutz. Ein Kabinettsbeschluss zu Schneiders Gesetzentwurf steht noch aus. Aus Kreisen des Bundesumweltministeriums heißt es, die Verhandlungen seien zäh – möglicherweise zögen sie sich bis nach der Sommerpause.
Dabei hat die aktuelle
Hitzewelle Ende Junigezeigt, dass Deutschland weniger Asphalt, Beton und mehr Grünflächen braucht. Moore, Auenwälder, aber auch Parks in Städten halten die Umgebung kühl und speichern Wasser. Bei Starkregen können Schäden durch Überschwemmungen verringert werden. »Die Natur ist unsere wichtigste Verbündete«, sagte Umweltminister Carsten Schneider vor ein paar Monaten. Die Regierung behandelt sie gerade wie einen Gegner.
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Ihre Susanne Götze
Redakteurin Wissenschaft

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