Namen werden nicht genannt: RBB veröffentlicht Zusammenfassung von Gelbhaar-Bericht

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Die Untersuchungskommission, die sich mit der fehlerhaften Berichterstattung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) über den Grünenpolitiker Stefan Gelbhaar beschäftigt hat, attestiert dem Sender schwere journalistische Fehler und ein problematisches Vorgehen der Chefredaktion. Dies geht aus der Zusammenfassung des 96-seitigen Abschlussberichts hervor, die der RBB am Donnerstag in Berlin veröffentlichte. Die Kommission hat nach eigenen Angaben Gespräche mit 13 RBB-Mitarbeitern geführt sowie E-Mails, Protokolle, Stellungnahmen, Videobeiträge, Textbeiträge, Podcasts und Hörfunkbeiträge ausgewertet.

Keine Erfahrungen im investigativen Journalismus

In dem Bericht heißt es, die an der Recherche Beteiligten hätten keine Erfahrungen im investigativen Journalismus gehabt. Der Chefredakteur habe sich trotz der Tragweite der erhobenen Vorwürfe nur „rudimentär“ über die Recherche und das Zustandekommen der Berichterstattung informieren lassen.

Der RBB hatte die Beratungsfirma Deloitte und den ehemaligen Leiter des NDR-Investigativ-Ressorts, Stephan Wels, mit der Aufarbeitung der Geschehnisse beauftragt. Aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen soll der Bericht nicht vollständig veröffentlicht werden, der Öffentlichkeit steht nun aber eine Zusammenfassung der Ergebnisse zur Verfügung.

 David Biesinger, Chefredakteur des RBBTrat von seinem Posten zurück: David Biesinger, Chefredakteur des RBBdpa

„Die Autor:innen haben schwere journalistische Fehler begangen; sie haben gegen journalistische Grundregeln verstoßen (...)“, heißt es dort. Die Beteiligten hätten keine Vorerfahrung mit investigativer Recherche gehabt. „Es ist mithin nicht nachvollziehbar, dass dieses Team mit diesem Thema betraut wurde“, so die Zusammenfassung weiter. Gleiches gelte für die betreuende Redakteurin. Auch das Justitiariat habe sich zu schnell mit den Angaben der Redaktion zufrieden gegeben. Der Chefredakteur habe sich ebenfalls nicht ausreichend informieren lassen, obwohl die Tragweite von MeToo-Fällen bekannt sei. Außerdem habe der Sender Fehler in der Berichterstattung erst nach und nach und zu spät korrigiert. Auch in der internen Aufarbeitung seien Fehler gemacht worden.

„Mindestmaß an inhaltlicher Prüfung“

Dem Sender empfehlen die Prüfer, Recherchen dieser Tragweite künftig nur noch unter Einbeziehung investigativer Einheiten durchzuführen. Die Chefredaktion müsse ein „Mindestmaß an inhaltlicher Prüfung, Befassung und Risikobewertung“ sicherstellen. Dafür solle in Erwägung gezogen werden, die Aufgaben des Chefredakteurs künftig auf mehrere Schultern zu verteilen. Außerdem solle der Sender Schulungen zu Verdachtsberichterstattung anbieten.

Die RBB-Intendantin Ulrike Demmer ist optimistisch, was die Umsetzung der Empfehlungen angeht: „Nach Vorlage des detaillierten Berichts haben wir nun ein Maßnahmenpaket geschnürt, mit dem die Glaubwürdigkeit der verlässlichen und unabhängigen Berichterstattung des RBB wieder hergestellt werden kann.“ Das Paket sieht vor, dass redaktionelle Regelwerke überarbeitet werden sollen, darunter auch Rollenbeschreibungen in den Redaktionen. Man wolle Leitlinien besser in den Alltag integrieren. Auch verpflichtende Schulungen zu Verdachtsberichterstattung sichert der RBB zu. Außerdem wolle man die redaktionellen Abläufe in der Chefredaktion überarbeiten.

 der Grünenpolitiker Stefan Gelbhaar.Stellte Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die „Süddeutsche Zeitung“: der Grünenpolitiker Stefan Gelbhaar.Picture Alliance

Der RBB hatte Ende des Jahres 2024 über Belästigungsvorwürfe gegen Gelbhaar berichtet, die dieser zurückgewiesen hatte. Danach hatte der Sender „schwerwiegende Fehler“ bei der Berichterstattung eingeräumt und einen Großteil davon zurückgezogen.

Als Konsequenz aus der fehlerhaften Berichterstattung hatte der RBB im März unter anderem die zwingende Einbeziehung von Investigativteams bei entsprechenden Recherchen angekündigt. Chefredakteur David Biesinger und Programmdirektorin Katrin Günther legten ihre Ämter nieder.

Der Zusammenfassung zufolge ist beim RBB bereits Mitte Dezember 2024 und damit zwei Wochen vor Veröffentlichung der fehlerhaften Recherche zu Gelbhaar der erste Fehler begangen worden, indem ungeprüft ein Zitat mit Vorwürfen verbreitet wurde. Obwohl diese Äußerung kurz darauf widerrufen worden sei, habe der RBB online knapp eine Stunde lang weiter darüber berichtet. Im weiteren Verlauf habe es weitere gravierende Fehler gegeben. In einer Ausgabe der „Abendschau“ hatte der RBB ein Gespräch mit der vermeintlichen Zeugin „Anne K.“ inszeniert, das es nicht gab und nicht geben konnte, weil die Person gar nicht existierte. Sie stellte sich als Erfindung heraus. In diesem Zusammenhang ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen die ehemalige Grünenpolitikerin Shirin Kreße und gegen unbekannt wegen Verleumdung. Stefan Gelbhaar verklagt den RBB auf Entschädigung von 1,7 Millionen Euro.

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