Leibliche Väter sollen künftig einfacher die Vaterschaft ihres Kindes anerkennen können. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf für Änderungen bei der sogenannten Vaterschaftsanfechtung auf den Weg. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, die aktuellen Regelungen verletzten in manchen Fällen die Grundrechte des leiblichen Vaters. Aktuell gilt im Abstammungsrecht, dass selbst bei Einigkeit aller Beteiligten ein leiblicher Vater nicht ohne Gerichtsverfahren die Vaterschaft anerkennen kann, wenn die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist. Der Ehepartner ist dann automatisch der rechtliche Vater. Ebenso kann ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und dem anderen Mann eine „sozial-familiäre“ Beziehung besteht. Letzteres hat das Bundesverfassungsgericht als nicht vereinbar mit dem Elterngrundrecht bewertet und damit eine Reform notwendig gemacht, die in der Ampel-Regierung nicht mehr abgeschlossen wurde. Beides wird nun geändert.












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