Anfang Juni reichte der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Volkmann beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) eine Programmbeschwerde ein. Darin wirft Volkmann dem Sender vor, ein Instagram-Beitrag der „Tagesschau“ qualifiziere christliche Glaubensbezeugungen von Fußballspielern auf dem Spielfeld pauschal ab. Dies stelle eine Missachtung religiöser Überzeugungen gläubiger Christen dar. „Es wird der Eindruck erweckt, dass diese Ausdrucksformen unangemessen oder störend seien – ohne jede Einordnung“, heißt es in der Beschwerde.
Nun hat der Erste Chefredakteur der Redaktion ARD-aktuell, Marcus Bornheim, in einer Stellungnahme Konsequenzen angekündigt. In dem Schreiben heißt es: Bei der Prüfung der „Tagesschau“-Beiträge habe man festgestellt, „dass durch den Aufbau und die Strukturierung des Textes sowie einzelne Formulierungen der Eindruck entstehen könnte, wir würden Missionsarbeit generell einen Vorwurf machen“.
Deshalb sei der „tagesschau.de“-Artikel mit dem Titel: „Religiöse Fußball-Influencer für Evangelikale“ überarbeitet worden. Dies habe man unter dem Artikel und auf der Korrekturseite vermerkt. „Da sich das Social-Media-Video, das auf dem ‚tagesschau.de‘-Artikel aufbaute, nachträglich nicht bearbeiten lässt, haben wir es offline gestellt und auf der Korrekturenseite darauf hingewiesen.“ Das Video, das der Kanal „@tagesschau“ auf Instagram veröffentlicht hatte, begann mit den Worten: „Sie beten auf dem Platz, danken Gott oder tragen Shirts mit Jesus-Aufschrift: Manche Fußballprofis leben ihren Glauben ganz offen.“
„Vorwurf halten wir für nichtzutreffend“
Die Stellungnahme von ARD-aktuell betont, weder der Artikel noch der Instagram-Post hätten „in ihrer Ursprungsform die Glaubensfreiheit oder das christliche Bekenntnis der Fußballer infrage gestellt oder abgewertet“. Den Eindruck, es handele sich um eine „pauschale Problematisierung christlicher Glaubensbezeugungen“, könne man nicht nachvollziehen. Denn das „Kreuzzeichen“, auf das Volkmann Bezug nehme, komme in keiner der beiden Publikationen vor. Den Vorwurf, dass die Berichterstattung eine „Missachtung der religiösen Überzeugungen gläubiger Christinnen und Christen“ darstelle, halte man „für nicht zutreffend“.
Die Beiträge hätten „angemessen differenziert zwischen dem Social-Media-Phänomen zur Verbindung zwischen Fußballprominenz und Glauben einerseits und den auf Missionierung ausgerichteten Organisationen und deren Verbindungen zu evangelikalen Kirchen andererseits“. Man habe beide Publikationen noch einmal geprüft: „Beide entsprechen den journalistischen und presserechtlichen Standards und erfüllen die Vorgaben des Staatsvertrags.“
Vergleich mit Islamismusvorwürfen
Zudem hatte der CDU-Abgeordnete Volkmann eine Berichterstattung auf „tagesschau.de“ vom 1. Juli 2024 über Islamismusvorwürfe gegen den deutschen Fußballnationalspieler muslimischen Glaubens Antonio Rüdiger kritisiert. Zu Beginn des Fastenmonats Ramadan hatte Rüdiger ein Bild auf Instagram gepostet, das ihn auf einem Gebetsteppich kniend zeigt, während er den Zeigefinger der rechten Hand nach oben streckt. Der sogenannte „Tauhid“-Finger ist Teil des Gebets im Islam. Laut Bundesinnenministerium sei dieser als Glaubensbekenntnis zu verstehen. Allerdings werde die Geste von „salafistisch-dschihadistischen Kreisen“ häufig zur Abgrenzung gegenüber anderen „islamischen Gruppierungen“ benutzt. Volkmann meint: Die Geste sei von einem Wissenschaftler bei der „Tagesschau“ seinerzeit „relativierend eingeordnet“ worden – und habe nicht nur verletzend, sondern auch diskriminierend gewirkt.
Auch diese Einschätzung teilt ARD-aktuell nicht. Die Beiträge befassten sich mit unterschiedlichen Sachverhalten, so Bornheim. Man achte die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer. Dies bedeute im Umkehrschluss jedoch nicht, „dass Sitten, Religionen und Weltanschauungen nicht auch Bestandteil kritischer journalistischer Berichterstattung sein dürfen“. Ausgewogenheit bedeute nicht, „dass einem Bericht über problematische Strömungen in der einen Religion automatisch ein Bericht über problematische Strömungen in einer anderen Religion gegenübergesetzt werden müssen“.
CDU-Abgeordneter Volkmann widerspricht
In der Gesamtschau komme man zu dem Ergebnis, dass die Berichterstattung über christliche Veranstaltungen und Themen einen breiten Raum einnehme, merkt Bornheim an und bedankt sich: „Wir respektieren die Kritik an unserem Video und danken Herrn Volkmann für das Feedback.“
Dazu sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete gegenüber der F.A.Z.: „Ich freue mich, dass die ARD auf die Programmbeschwerde durch Überarbeitung des Artikels und Entfernung des Instagram-Beitrags reagiert hat.“ Es sei eine wichtige Klarstellung, dass christliche Glaubensbezeugungen Fußballern nicht zum Vorwurf gemacht würden. „Mit Blick auf die Stellungnahme“, so Volkmann weiter, „komme ich in wesentlichen Punkten nach wie vor zu einer anderen Beurteilung als die verantwortliche Redaktion. Dennoch ist es ein gutes Zeichen, dass die ARD responsiv auf konstruktive Kritik reagiert.“