Nach Beleidigungen gegen Antwi-Adjei: Geldstrafe und Zuschauerausschluss für Lok Leipzig

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Die rassistischen Ausfälle gegenüber Schalke-Profi Christopher Antwi-Adjei in der 1. DFB-Pokal-Runde sorgten Mitte August für eine hässliche Note. Das DFB-Sportgericht hat nun sein Urteil gegen Lokomotive Leipzig gefällt.

Christopher Antwi Adjei wurde beim Einwurf von Lok-Fans beleidigt.

Christopher Antwi Adjei wurde beim Einwurf von Lok-Fans beleidigt. IMAGO/Jan Huebner

Im Verfahren wegen der Vorkommnisse während des DFB-Pokalspiels zwischen dem 1. FC Lokomotive Leipzig und dem FC Schalke 04 (Endstand 0:1 n.V.) hat das DFB-Sportgericht der Nordost-Regionalligisten zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt, wovon der Verein bis zu 10.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus verwenden kann. Zudem müssen die Leipziger das nächste DFB-Pokal-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen: Die Haupttribüne, der Unterrang sowie die Blöcke 1 bis 6 ("Dammsitz") bleiben dicht.

Die Hintergründe: In der 1. Runde des DFB-Pokals kam es zu mehrfachen rassistischen und beleidigenden Äußerungen aus dem Leipziger Zuschauerbereich gegenüber Schalkes Christopher Antwi-Adjei. Die Vorfälle hätten sich über den Spielverlauf hinweg ereignet, so das DFB-Sportgericht. Das Spiel wurde damals für zehn Minuten unterbrochen, zudem hatten die Vorfälle im Bruno-Plache-Stadion im Nachgang - auch, da es nicht der einzige Vorfall dieser Art in der ersten Runde war - ein größeres Echo zur Folge.

Das DFB-Sportgericht hielt den Leipzigern zugute, dass der Verein in Folge die Vorfälle scharf verurteilt und sich bei Antwi-Adjei öffentlich entschuldigt habe. Zudem wurde berücksichtigt, dass der amtierende Regionalliga-Meister sich um die Identifizierung des mutmaßlichen Einzeltäters bemüht und vereinseigene Maßnahmen in die Wege geleitet habe. Straferschwerend hingegen fiel ins Gewicht, dass Lok bereits in der Vergangenheit durch diskriminierende Verhaltensweisen seiner Anhänger sportgerichtlich in Erscheinung getreten sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

jam

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