München: Versklavung jesidischer Mädchen - Angeklagter wirft JVA Misshandlungen vor

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Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hat der Prozess gegen ein irakisches Ehepaar begonnen, das zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen gekauft, ausgebeutet und sexuell missbraucht haben soll. Der Generalbundesanwalt wirft ihnen unter anderem Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Statt um diese Punkte ging es jedoch zunächst um schwere Vorwürfe, die der Angeklagte gegenüber der JVA Augsburg-Gablingen erhebt.

Noch bevor die Anklage mit den grausamen Vorwürfen verlesen werden konnte, wurde der Prozess unterbrochen. Der angeklagte 43-Jährige gab an, zu krank für die Verhandlung zu sein. Er könne weder aussagen noch zuhören.

Eingesperrt und unter Drogen gesetzt?

In seiner Haft in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen, die wegen Misshandlungsvorwürfen gegen Mitarbeiter Schlagzeilen machte, sei er »zusammengeschlagen, unter Drogen gesetzt« worden und »monatelang« in einer Zelle im Keller eingesperrt worden – ohne persönliche Dinge und ohne Kontakt zu seinem Anwalt.

Dem Senat waren die Vorwürfe zuvor nicht bekannt, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur mitteilt. Weder der Angeklagte noch seine Verteidiger hätten diese Vorwürfe vorher schon einmal erhoben, der Senat werde dem nun nachgehen. Der Angeklagte wurde von einem Mediziner auf seine Verhandlungsfähigkeit untersucht.

Das bayerische Justizministerium bestätigte dem SPIEGEL, dass der Angeklagte bis vor Kurzem in der JVA Augsburg-Gablingen inhaftiert war. Am 15. Mai sei er anlässlich des Beginns des Prozesses in die JVA München verlegt worden. Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilt mit, dass die Vorwürfe Gegenstand der laufenden Ermittlungen zu den mutmaßlichen Misshandlungen seien. Ferner machten Justizministerium und Staatsanwaltschaft keine Angaben. Lesen Sie hier mehr zu dem Fall.

Schicksal eines Mädchens ungeklärt

Das Ehepaar hatte sich den Erkenntnissen der Ermittler zufolge der militant-fundamentalistisch ausgerichteten Terrororganisation »Islamischen Staat« angeschlossen, die im Zuge der Bürgerkriege in Syrien und im Irak einen »Gottesstaat« unter Geltung der Scharia errichten wollte.

Nach Darstellung des anklagenden Generalbundesanwalts soll der Mann seiner Frau kurz nach der islamischen Hochzeit auf deren Wunsch zwischen Oktober und Dezember 2015 ein damals fünf Jahre altes jesidisches Mädchen als Brautgabe gekauft haben. Das Kind wurde demnach daraufhin mehr als zwei Jahre lang im Irak und in Syrien von dem Paar gefangen gehalten, wirtschaftlich als Arbeitskraft sowie sexuell ausgebeutet, erniedrigt und gequält.

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