Missbrauchsprozess: Sean "Diddy" Combs bleibt bis zur Strafmaßverkündung in Haft

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Der US-amerikanische Rapper Sean Combs muss nach dem Teil-Freispruch zunächst in Haft bleiben. Ein Richter lehnte seinen Antrag, gegen eine Kaution freizukommen, ab.

2. Juli 2025, 23:59 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, Reuters

 Die Gerichtszeichnung zeigt die Reaktion des US-Rappers Sean "Diddy" Combs auf die Urteilsverkündung.
Die Gerichtszeichnung zeigt die Reaktion des US-Rappers Sean "Diddy" Combs auf die Urteilsverkündung. © Elizabeth Williams/​AP/​dpa

Ein US-Richter hat am Mittwoch den Antrag von US-Rapper Sean "Diddy" Combs abgelehnt, vor seiner Verurteilung aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Der Richter lehnte eine Freilassung gegen eine Kaution von einer Million US-Dollar ab. 

Am Mittwoch (Ortszeit) hatten die Geschworenen Combs im Prozess um mehrere Sexualstraftaten in zwei Anklagepunkten schuldig gesprochen. In drei anderen Anklagepunkten sprach die Jury ihn frei. Einen Freispruch verkündete die Jury in Bezug auf die am schwersten wiegenden Vorwürfe Sexhandel und organisierte Kriminalität. Diese hätten für Combs eine lebenslange Haftstrafe bedeuten können. Schuldig gesprochen wurde er in zwei Fällen wegen Nötigung von Frauen zur Prostitution. 

Das Strafmaß wird der Richter zu einem anderen Zeitpunkt verkünden. Ein Termin steht noch nicht fest. 

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