Medienaufsicht handelt: Google und Perplexity müssen sich an Medienrecht halten

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Die Landesmedienanstalten haben zwei Verwaltungsverfahren gegen Anbieter von KI-generierten Inhalten geführt, um zu klären, ob sie sich als Intermediäre an die Regeln des deutschen Medienrechts halten müssen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte sich in dem fünfmonatigen Verfahren mit der Ausgestaltung des KI-Angebotes von Perplexity AI und die Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein (MA HSH) mit dem von Google befasst. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), in der alle 14 Landesmedienanstalten zusammenarbeiten, stellte jetzt fest, dass beide Anbieter gegen Vorschriften und das Diskriminierungsverbot des Medienstaatsvertrags verstoßen. Bei Perplexity fehlen Transparenzangaben und ein Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland, bei Google wird neben unzureichender Transparenz die Behinderung journalistischer Inhalte gerügt.

Damit werden Hersteller von KI-generierten Inhalten erstmals rechtlich als Intermediäre eingestuft. Medienintermediäre versteht man als Dienste, die eigene oder fremde Inhalte aggregieren, auswählen und zugänglich machen. Der Medienstaatsvertrag definiert die Anforderungen an Intermediäre, die im Durchschnitt monatlich mehr als eine Million Nutzer erreichen. Diese müssen einen Zustellungsbevollmächtigten einsetzen, die Kriterien für Auswahl und Platzierung der Information nennen und dürfen andere journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote nicht verdrängen.

Die Digitalplattformen sind mehr als nur das „Schienennetz“

„Grundsätzlich können für KI-Angebote die bestehenden Regeln für Medienintermediäre gelten. Ob Regeln einschlägig sind, die für Medienintermediäre anwendbar sind, oder solche, die für Inhalteanbieter gelten, hängt davon ab, wie KI im konkreten Angebot eingesetzt wird, und muss im Einzelfall untersucht und festgestellt werden. Es zeigt sich, dass bereits auf Grundlage des aktuellen Medienstaatsvertrags KI-Anwendungen nicht im rechtsfreien Raum agieren, sondern medienrechtliche Regeln anwendbar sind“, sagt Thorsten Schmiege, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und der ZAK sowie Präsident der Landeszentrale für neue Medien (BLM), der F.A.Z.

Zu den Unternehmen, die vom Agieren der Plattformen betroffen sind, gehören Zeitungsverlage und Rundfunkanstalten. Die Corint Media vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte von über 180 deutschen und internationalen privaten Sendern und rund 300 digitalen verlegerischen Angeboten. Deren Geschäftsführerin, Christine Jury-Fischer, verweist gegenüber der F.A.Z. darauf, dass eine Berufung auf das Haftungsprivileg für die als „eigene“ Antworten angebotenen KI-Mediensubstitute nicht mehr infrage komme. „Seit Jahrzehnten erzählen uns die Digitalplattformen, sie seien eine reine Infrastruktur, sozusagen das ‚Schienennetz‘, über das Inhalte Dritter transportiert würden, obwohl sie seit jeher Inhalte auswählen, präsentieren und vermarkten.

Verdrängungswettbewerb in einem völlig dysfunktionalen Markt

Dieser massiven Privilegierung gegenüber originären Inhalteanbietern hat die ZAK nunmehr richtigerweise für KI- Angebote einen Riegel vorgeschoben.“ Mit ihren Entscheidungen sendeten die Landesmedienanstalten das Signal, dass es ihnen mit der Vielfaltssicherung ernst ist, so Jury-Fischer. Ein entsprechendes Vorgehen wünsche man sich auch von der Europäischen Kommission, die die europäischen Digitalgesetze wie den Digital-Service-Act durchsetzen sollte, um Medienvielfalt und damit die freiheitlich-demokratischen Gesellschaften zu sichern, betont die Juristin.

Die Landesmedienanstalten dürfen nicht über inhaltliche Verstöße der Plattformen befinden, da sich der Hauptsitz beider Unternehmen nicht in Deutschland befindet. Allerdings laufen sowohl gegen Google als auch gegen Perplexity verschiedene Verfahren, bei denen es unter anderem um KI-Training mit nicht genehmigten Texten geht. Im Juni hatte das Landgericht München I Google im Eilverfahren untersagt, in der Suchfunktion „Übersicht mit KI“ unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage zu verbreiten.

„Für Medienunternehmen gibt diese Entscheidung der ZAK Anlass zur Hoffnung, dass der seit Langem zu beobachtende Verdrängungswettbewerb in einem völlig dysfunktionalen Markt an sein Ende kommt und sie mit ihren Angeboten auch weiterhin sichtbar bleiben: Big-Tech-Konzerne nutzen Inhalte anderer, vergüten diese kaum bis gar nicht und erzielen allein im deutschen Markt Erlöse in Höhe von über 15 Milliarden Euro jährlich. Zusätzlich wollen sie weder für die verbreiteten Inhalte Verantwortung übernehmen noch transparent machen, welchem Nutzer was und warum angezeigt wird.

Das ist nicht nur eklatant unfair, sondern öffnet Miss- und Desinformation immer mehr Tür und Tor“, sagt Christine Jury-Fischer. Die Künstliche Intelligenz stelle für diese Entwicklungen einen Brandbeschleuniger dar. Inhalte anderer Anbieter würden nicht nur vermengt, anders ausgespielt und teilweise falschen Quellen zugeordnet, sondern auch noch durch die KI-Surrogate verdrängt. Im Gegensatz dazu seien die deutschen Medienunternehmen für jeden Inhalt verantwortlich, beschäftigten Hunderttausende Menschen und verlören jedes Jahr einen substantiellen Anteil ihrer Erlöse.

Die beiden Bescheide der Landesmedienanstalten verpflichten die Anbieter, wie Schmiege sagt, die Mängel zu beheben. Sie müssten die Behinderung von Anbietern journalistischer Inhalte beenden, Transparenzangaben machen und einen Zustellungsbevollmächtigten benennen.

Google hat bereits angekündigt, gegen die Bewertung der Medienanstalten vor Gericht zu klagen, von Perplexity AI wird es erwartet. Es ist mit einer jahrelangen juristischen Auseinandersetzung zu rechnen.

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