Drohende Kosten SPD-Fraktionschef Miersch will Mieter vor Folgen des Heizungsgesetzes schützen
Das neue Heizungsgesetz der schwarz-roten Regierung könnte insbesondere für Mieter teuer werden. Der SPD-Fraktionschef will das verhindern – mit »Detailarbeit«.
28.02.2026, 07.19 Uhr
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch
Foto: Christophe Gateau / dpaDas geplante »Gebäudemodernisierungsgesetz« der schwarz-roten Koalition zog in den vergangenen Tagen Kritik auf sich . Ein Grund: Vermieter dürfen wieder auf neue Öl- und Gasheizungen setzen. Doch der Abschied vom Gas hat längst begonnen, die Zahl der Wärmepumpen-Nutzer wächst. Je mehr Verbraucher ihren Gasanschluss aufgeben, desto mehr Ausgaben würden auf die restlichen Nutzer umgelegt. Deren Gasnetzentgelte dürften steigen, und darunter wiederum könnten vor allem Menschen leiden, die zur Miete wohnen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat nun noch mal betont, dass seine Partei das verhindern will.
Miersch macht den Mieterschutz zu einer zentralen Bedingung für das geplante neue Heizungsgesetz. »Mit mir wird es kein Gesetz geben, das Mieterinnen und Mieter auf den Kosten sitzen lässt. Der Mieterschutz ist für mich zentral«, sagte Miersch dem »Stern« . »Wir haben Eckpunkte vorgelegt, jetzt beginnt die Detailarbeit«, sagte er zum geplanten »Gebäudemodernisierungsgesetz«.
Schon heute gelte, dass Vermieter Förderung abrufen müssen, wenn sie Modernisierungskosten umlegen wollen. Zudem gebe es beim CO₂-Preis eine klare soziale Lenkung, sodass Vermieter steigende Kosten nicht einfach an Mieter durchreichen könnten. »Daran werden wir uns in den parlamentarischen Beratungen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz orientieren«, kündigte der SPD-Fraktionschef an.
Das schütze Mieterinnen und Mieter konkret und setze zugleich einen Anreiz für Investitionen in klimafreundliche Technik. »Die Förderung für klimafreundliche Heizungen muss verlässlich bleiben, damit der Austausch zu klimafreundlichen Heizungen weiter angereizt wird«, sagte Miersch.
Nach den Reformplänen von Union und SPD sollen Immobilienbesitzer weiter Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen. Die pauschale Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, entfällt. Allerdings müssen nun neue Gas- und Ölheizungen ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden.
Zwar sagen Union und SPD, Mieter, die nicht selbst über ihre Heizung entscheiden könnten, sollten »vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen« geschützt werden. Aber Details müssen noch ausgehandelt werden.
Was das »Heizungsgesetz« für Hauseigentümer und Mieter bedeutet, lesen Sie hier.

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