Lieferkettengesetz: Europaparlament stimmt Verschiebung zu

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Das europäische Lieferkettengesetz wird wohl verschoben. Das Europaparlament hat den Weg dafür freigemacht.

Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg dafür, dass erste Regelungen des umstrittenen Vorhabens ein Jahr später in Kraft treten sollen. Die EU-Staaten müssen den Schritt nur noch abnicken, damit die Änderung im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Die Länder hatten sich vor gut einer Woche aber bereits für eine Verschiebung ausgesprochen, der Schritt gilt als Formsache.

Damit folgen die beiden Institutionen einem Vorschlag der EU-Kommission, wonach erste Regeln 2028 gelten würden. Die Richtlinie soll aber auch inhaltlich geändert und vereinfacht werden, damit Unternehmen mit weniger Bürokratie belastet werden. Wie weitreichend diese Änderungen werden, steht noch nicht fest und dürfte noch intensiv diskutiert werden.

Gesetz erst vergangenes Jahr beschlossen

Das europäische Lieferkettengesetz wurde erst vergangenes Jahr beschlossen. Ziel ist, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.

Aus der Wirtschaft gab es aber große Kritik an dem Vorhaben. Unternehmen sehen darin übertriebene Vorgaben, die ihnen große bürokratische Bürden auferlegten und die Wettbewerbsfähigkeit Europas minderten.

Die Europäische Kommission hatte im Februar weitreichende Änderungen an den EU-Umweltschutzvorschriften vorgeschlagen. Demnach sollten die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Tausende Unternehmen abgeschafft und ihre Sorgfaltspflicht um ein Jahr verschoben werden. Nach den Vorschlägen sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten verpflichtet sein, über ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte zu berichten. Derzeit gelten die Vorschriften für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. Die Kommission erklärte, dass durch die Änderung 40.000 Unternehmen – oder 80 Prozent aller Unternehmen, für die die Richtlinie ursprünglich gelten sollte – ausgenommen würden.

Das Lieferkettengesetz in seiner bisherigen Form sieht vor, dass Unternehmen auch für Erzeugnisse und Vorleistungsgüter aus dem Ausland die Verantwortung übernehmen, die sie nicht selbst herstellen. Dabei geht es sowohl um Produktionsverfahren als auch um Arbeitsbedingungen. Wenn sie bekannte Missstände nicht abstellen, drohen Bußgelder und Schadensersatz. Damit verbunden sind umfangreiche Berichtspflichten, damit die Anstrengungen der Unternehmen nachvollziehbar werden.

Das Lieferkettengesetz: Wie aus einer guten Idee ein bürokratisches Monster entstand, lesen Sie hier .

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