Der Bundesrat will das sogenannte Kritis-Dachgesetz zum besseren Schutz von kritischer Infrastruktur durchfallen lassen. Das geht aus Beschlussempfehlungen aus dem Innen- und Verkehrsausschuss hervor. Darin heißt es, der Vermittlungsausschuss solle einberufen werden, mit dem Ziel, das Gesetz „grundlegend“ zu überarbeiten. Die Forderungen der Länder seien bislang unzureichend berücksichtigt worden.
Das Gesetz, das mit den Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um. Es macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für die Sicherheit zentraler Institutionen und Anlagen. Dabei geht es sowohl um die Abwehr der Angriffe von Kriminellen als auch um den Schutz der Infrastruktur vor Anschlägen von Extremisten. Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden. Auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen.
Anfang Februar hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet, es bedarf noch der Zustimmung der Länderkammer. Die Unzufriedenheit in mehreren Landesinnenministerien hatte sich in den vergangenen Wochen bereits abgezeichnet. Im Hintergrund liefen Verhandlungen über eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Unter anderem forderten die Bundesländer, den Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern auf 150.000 zu senken. Kraftwerksbetreiber oder Wasserversorger müssen erst dann Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn eine bestimmte Einwohnerzahl von ihrer Versorgung abhängig ist. In ländlichen Regionen wird der Schwellenwert selten erreicht.
Der Bund hatte mit einer Länderöffnungsklausel reagiert. Doch das reicht laut Bundesrat nicht: Die Klausel führe zu „einer Zersplitterung der Regelungen“ und erschwere die „Nachvollziehbarkeit für Betreiber und Bevölkerung“, heißt es in der Ausschussempfehlung. Besonders im Energiebereich stünden Unterschiede auf den staatlichen Ebenen im Widerspruch zur „bundesweit organisierten und physikalisch vernetzten Struktur“ der Energieversorgung.
Dass das Bundesinnenministerium (BMI) im Gesetz oft vage bleibt und Konkretes erst in nachgereichten Verordnungen regeln will, passte den Ländern auch nicht. Sie fordern ein Mitbestimmungsrecht, wenn festgelegt wird, welche Anlagen und Dienstleistungen zur kritischen Infrastruktur gehören. Für die Bundesländer zählen außerdem die Bereiche Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur dazu. Diese müssten bisher keine Schutzmaßnahmen ergreifen.
Im Gesetz fehlten klare Regeln, wie sich die Betreiber auf Ausfälle sowie deren Nachsorge vorbereiten sollen, heißt es vom Bundesrat. Um ein „einheitliches Schutzniveau zu gewährleisten“ dürfen diese Aufgaben nicht im Nachhinein festgelegt werden. Weiter kritisieren die Länder, dass die Finanzierung der Gesetzesauflagen ungeklärt bleibt.
Das Kritis-Dachgesetz sieht für Unternehmen der kritischen Infrastruktur – dazu gehören etwa große Energieversorger oder Wasserwerke – nicht nur strengere Verpflichtungen zum Schutz ihrer Anlagen vor, sondern auch eine Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie Bußgelder bei Regelverstößen. Der Schutz solcher Anlagen war zuletzt auch wegen des Brandanschlags, der Teile der Berliner Stromversorgung tagelang unterbrochen hatte, diskutiert worden.
Auf den mutmaßlich linksextremistisch motivierten Anschlag reagierte die schwarz-rote Koalition mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen“. Die Idee dahinter: Potenziellen Angreifern soll es nicht zu leicht gemacht werden.
Für die nächste Bundesratssitzung am 6. März steht das Kritis-Dachgesetz auf der Tagesordnung. Ob die Differenzen zwischen Bund und Ländern bis dahin ausgeräumt sind oder wirklich der Vermittlungsausschuss droht, bleibt abzuwarten. Deutschland ist unter Zugzwang, denn die Frist aus der EU ist im Herbst 2024 abgelaufen. (mit dpa)

vor 3 Stunden
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