Die Kriminalität im digitalen Raum beschäftigt Bundes- und Länderpolizeien weiter intensiv. Das geht aus der heute vorgelegten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hervor, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch und der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer für die Landesinnenminister heute Morgen in Berlin vorstellten.
131.391 Mal wurden Straftaten wie Computerbetrug, also etwa der Verwendung fremder Daten mit dem Ziel, dadurch Waren, Dienstleistungen oder andere Vermögensvorteile zu erlangen, oder Computersabotage – darunter fallen etwa Verschlüsselungstrojaner – polizeilich erfasst, die aus dem Inland begangen wurden. Damit sank diese Zahl um 3.016 Fälle gegenüber dem Vorjahr. Knapp ein Drittel dieser Fälle wurde aufgeklärt. Doch dabei werden nur jene Fälle gezählt, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger sich im Inland befindet.
Zugleich aber stieg die Zahl der Cybercrime-Taten aus dem Ausland weiter an, auf nunmehr 201.877 Fälle, erläuterte BKA-Präsident Holger Münch am Mittwochvormittag: "Wenn wir die Auslandsstraftaten betrachten, haben wir einen Anstieg um 6 Prozent." Und deren Aufklärungsquote ist mit 2,2 Prozent verschwindend gering. Münch erklärt das damit, dass dabei sowohl die Ermittlung als auch die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten der Täter bei der Verfolgung ausgesprochen schwierig sei.
Da es sich bei vielen dieser Fälle um Kriminalität handele, die Call-Center-artig Gewinnversprechungen mache, sehe er hier als zielführende Möglichkeiten vor allem die Prävention über eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Dazu sei der Fokus der Ermittlungsarbeit hier ein anderer, so Münch: "Weniger um den Einzelfall kümmern, wir müssen uns eher auf die Strukturen konzentrieren."
Rückgang bei Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Anstieg bei Jugendlichen
Eine kleine positive Nachricht enthält die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2024 zudem im Bereich der Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Die Zahl der Fälle sank um 5,2 Prozent auf 42.854. Dem gegenüber steht ein weiterer Anstieg der Verbreitung, des Erwerbs, Besitzes und der Herstellung jugendpornografischer Inhalte.
Hier gab es insgesamt 9.601 Fälle, von denen 8.700 als aufgeklärt gelten. In vielen Fällen handele es sich um Jugendliche, die eigene Nacktbilder oder ähnliches weitergeleitet hätten. Insbesondere bei Social-Media-Plattformen sei das Aufkommen hier hoch, die solche Inhalte oft automatisch detektieren und der Polizei weiterleiten. Dass es sich dabei zumindest beim Empfänger um eine Straftat handeln könne, ist vielen offenbar nicht bewusst. Hierfür müssten Jugendliche sensibilisiert werden, sagte Münch. Aus polizeilicher Sicht stellt die Rolle der Jugendlichen selbst ein weiteres Problem dar: "Das merken sie erst ganz spät in der Aufklärung des Falles." Es bindet also Ressourcen, die anderweitig dringend gebraucht würden.
Die Ampelregierung hatte sich eigentlich vorgenommen, die Besitzstrafbarkeit hier noch einmal rechtlich anzufassen und solche Fälle des Versands durch Jugendliche selbst künftig anders zu behandeln, die zu einer deutlichen Zunahme der Fälle geführt hatte. Die Reform fiel jedoch dem Ende der Ampelkoalition zum Opfer. Bundesinnenministerin Nancy Faeser appellierte an die künftige Bundesregierung: "Ich glaube, es wäre hilfreich, da eine rechtliche Klärung herbeizuführen."
(dahe)