Die Bundesregierung will in ihrem Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf eine generelle Kürzung des Krankengeldes verzichten. Stattdessen soll die Leistung künftig nur dann auf das Niveau des Arbeitslosengelds I sinken, wenn während des Bezugs das Arbeitsverhältnis endet. Dies geht aus dem neuen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hervor.
Der Bund will sich zudem schrittweise stärker an den Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger beteiligen, zunächst aber nur mit 250 Millionen Euro mehr. Im Gegenzug wird der allgemeine Bundeszuschuss an die GKV bis 2030 um jährlich zwei Milliarden Euro gekürzt. Ferner ist ab 2028 die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke geplant.
Vor allem die SPD mit Arbeitsministerin Bärbel Bas hatte sich gegen eine generelle Kürzung des Krankengeldes gestellt. Das Kabinett will den Gesetzentwurf am Mittwoch beschließen. Die interne Abstimmung über den Entwurf sollte Insidern zufolge am Dienstagmittag abgeschlossen werden.
3,3 Milliarden Einsparung weniger
Insgesamt soll das Gesetzespaket die Krankenkassen im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Bisher war eine Einsparsumme von 19,6 Milliarden Euro vorgesehen.
Bis zum Jahr 2030 soll das Entlastungsvolumen auf 38,3 Milliarden Euro anwachsen. Mit den Maßnahmen sollen die für 2027 erwartete Deckungslücke von rund 15 Milliarden Euro geschlossen und ein starker Anstieg der Zusatzbeiträge verhindert werden.
Die prognostizierte Finanzlücke bleibt mit 15,3 Milliarden Euro 2027 und 40,4 Milliarden Euro 2030 unverändert. Damit reicht das Paket in der neuen Fassung nur noch in den ersten beiden Jahren aus, um die Lücke vollständig zu schließen. Für 2029 und 2030 wird auf eine Deckungslücke verwiesen, die durch spätere Strukturreformen aufgefangen werden solle.
Geringerer Zuschlag für mitversicherte Partner
Der geplante neue Zuschlag für beitragsfrei mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner fällt geringer aus. Statt 3,5 Prozentpunkten sind nun 2,5 Prozentpunkte vorgesehen. Indes bleibt es bei der außerordentlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 3600 Euro pro Jahr, was zu höheren Beiträgen für Besserverdienende führt.
Bei Arzneimitteln sollen Standortausnahmen vom dynamischen Herstellerrabatt eingeführt werden, wenn neue klinische Prüfungen und Wirkstoffproduktion in Deutschland stattfinden. (Reuters)

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