Mehrere Bundesländer wollen laut einer SPIEGEL-Umfrage prüfen, die Strafbarkeit von »Voyeur-Aufnahmen« auszuweiten. Hintergrund ist ein Vorstoß von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne).
Die Kölnerin Yanni Gentsch hatte sich zuvor mit einer Petition an den Minister gewandt. Im Februar war die 30-Jährige im Kölner Grüngürtel joggen gegangen, ein Mann filmte sie von hinten. Gentsch stellte ihn zur Rede und veröffentlichte ein Video davon auf Instagram. Hunderttausende reagierten darauf. Ihr Gang zur Polizei allerdings blieb folgenlos: Die Aufnahme des Mannes war nicht strafbar. Das will Gentsch ändern.
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NRW-Minister Limbach will das Thema auf der nächsten Konferenz der Justizministerinnen und -minister der Länder und des Bundes im November diskutieren. Ziel sei eine bundesweite gesetzliche Regelung zur strafrechtlichen Ahndung von sexuell motivierten Bildaufnahmen.
Der Fall, so Limbach, lege »eine Lücke in unserem Strafrecht schonungslos offen«. Die Lösung sieht der Minister in einer Reform des Paragrafen 184k des Strafgesetzbuches. Dort ist seit 2021 das sogenannte Upskirting geregelt, also das Filmen unter den Rock. Außer beim Upskirting sind heimliche Aufnahmen bekleideter Körperpartien zu sexuellen Zwecken nicht strafbar.
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sagte dem SPIEGEL, die von Gentsch zu Recht angeprangerte »Strafbarkeitslücke« müsse »zügig geschlossen werden«. Sie forderte einen konkreten Beschluss beim nächsten Treffen der Ministerinnen und Minister.
Hessens CDU-Justizminister Christian Heinz will »den Schutz von Frauen vor Gewalt und sexuellen Übergriffen« ausbauen. Falls sich eine Lücke ergebe, werde man sich für Abhilfe einsetzen.
Mecklenburg-Vorpommerns Linken-Justizministerin Jacqueline Bernhardt teilte mit, man begrüße jeden Vorschlag, der das Strafrecht »angemessen an die gesellschaftliche Entwicklung« anpasse. Man werde die Initiative daher »sorgfältig prüfen«. Bayern will wegen »aktueller Entwicklungen und Fälle« eruieren, ob Handlungsbedarf bestehe.
Ein Interview mit Yanni Gentsch lesen Sie hier.