Koblenz: Schule darf 16-Jährigen nach Verkauf von Schlagringen und Springmessern vorläufig ausschließen

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Ein 16 Jahre alter Schüler, der auf dem Gelände seiner Schule Schlagringe und Springmesser  an andere Minderjährige verkaufte, darf bis zum Ende des Schuljahres vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat in einem Eilverfahren die entsprechende Entscheidung der Gesamtkonferenz bestätigt. Das teilte das Gericht am Montag mit.

Der Schüler hatte argumentiert, sein Ausschluss sei unverhältnismäßig, weil er Reue gezeigt habe. Außerdem habe die Schule keine nachvollziehbare Gefährdungsprognose angestellt. Ohnehin werde er nicht mehr lange zur Schule gehen, weil sein letztes Schuljahr demnächst endet. Sein Eilantrag hatte jedoch keinen Erfolg.

Schulfrieden beeinträchtigt

Das Gericht hielt das öffentliche Interesse am Schulausschluss auf Zeit für schwerwiegender. Der Ausschluss sei rechtmäßig, hieß es. Der 16-Jährige habe über längere Zeit hinweg verbotene Waffen an Mitschüler verkauft. Dadurch sei die Gefahr entstanden, dass die Waffen auf dem Schulgelände gegen andere Schüler eingesetzt werden könnten. Der 16-Jährige habe darüber keine Kontrolle gehabt, zumal er auch noch einen Mittelsmann eingesetzt habe.

Die Gesamtkonferenz der Schule hatte den Ausschluss des 16-Jährigen unter anderem damit begründet, dass der Schulfrieden beeinträchtigt werde und ein geordneter Betrieb nicht mehr gewährleistet sei. Die Richter hielten diese Argumentation für schlüssig. Es sei nachvollziehbar, dass die Schule Sorge vor einem möglichen Amoklauf oder anderen Gewalttaten durch mit Waffen ausgestattete Schüler hatte.

Grundsätzlich sei ein Ausschluss nicht das erste Mittel bei einem Fehlverhalten eines Schülers, erklärte das Gericht. Hier handle es sich aber um ein besonders schweres Fehlverhalten, und es gehe um den Schutz anderer Schülerinnen und Schüler. Die Schule habe deshalb nicht zuerst Erziehungsmaßnahmen oder andere Ordnungsmaßnahmen ergreifen müssen.

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