Zur Konstituierung des Bundestags trug eine Linkenabgeordnete Palästinensertuch. Aus der Unionsfraktion kommt scharfe Kritik. Bundestagspräsidentin Klöckner betont, Meinungsbekundungen durch Teile der Bekleidung seien unzulässig.
02.04.2025, 15.45 Uhr

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU): »Empfehle allen Kolleginnen und Kollegen, es dort nicht auf Zweifelsfälle anzulegen«
Foto: Michael Kappeler / dpaDas Tragen eines Palästinensertuchs bei der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestags in der vergangenen Woche durch die Linkenabgeordnete Cansin Köktürk sorgt für Diskussionen.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) erklärte auf Anfrage des SPIEGEL, ob sie das Tragen eines solchen Tuchs für vereinbar mit der Geschäftsordnung und der Würde des Parlaments halte: »Im Plenum des Deutschen Bundestags wird die politische Auseinandersetzung über das Wort geführt und ausschließlich über das Wort.« Meinungsbekundungen durch Spruchbänder, Flugblätter oder Teile der Bekleidung seien nicht zulässig. Klöckner weiter: »Ich empfehle allen Kolleginnen und Kollegen, es dort nicht auf Zweifelsfälle anzulegen.«
Man stehe am Beginn einer neuen Wahlperiode mit 230 neu gewählten Abgeordneten, und es sei wichtig, dass »alle zu diesen Regeln stehen und durch unser Verhalten zum Ausdruck bringen«, so die frisch gewählte Bundestagspräsidentin. Das Präsidium des Deutschen Bundestags habe die Aufgabe, auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten. »Diese Regeln gelten bei uns im Parlament seit 75 Jahren, und wir werden dafür sorgen, dass sie auch in dieser Wahlperiode respektiert werden.«
Zuvor hatten drei Abgeordnete aus der Unionsfraktion in einem Brief an Klöckner ihren Unmut über das Tragen des Tuchs durch Köktürk erklärt. Darüber hat das Portal »Politico« berichtet.
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Die Parlamentarier Johannes Volkmann, Daniela Ludwig sowie Pascal Reddig erklärten in dem Brief, sie sähen in dem Tragen des Tuchs einen »Verstoß gegen Würde und Ordnung des Hohen Hauses«. Die drei Abgeordneten baten Klöckner um eine Auslegung, ob das Tragen der Kufiya im Plenum mit den Grundsätzen der Geschäftsordnung und der Würde des Parlaments vereinbar sei. Die Kufiya (also das Palästinensertuch) werde als Symbol für den »Widerstand« gegen Israel genutzt – »einen Widerstand, der allzu oft in Form von Terror, antisemitischer Hetze und Gewalt Ausdruck findet«, schrieben die Unionspolitiker zur Begründung.
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Köktürk selbst, die neu für die Linken in den Bundestag eingezogen ist, hatte ein Foto von sich mit dem umgebundenen Palästinensertuch in sozialen Medien gepostet. Sie erklärte, sie trage das Tuch, weil sie die vom »Internationalen Gerichtshof, vom Internationalen Strafgerichtshof, der Vereinten Nationen, aber auch unzähliger namhafter Menschenrechtsorganisationen angemahnten Menschenrechtsverletzungen durch die israelische Regierung an der palästinensischen Zivilbevölkerung ernst nehme«. Sie wolle betonen, dass das »Tragen der Kufiya und die Solidarität mit Palästina nicht gleichzusetzen ist mit der Unterstützung der Terrororganisation Hamas«, die Kufiya sei kein »Zeichen des Hasses sondern der Solidarität und der Sichtbarkeit Palästinas.«