Karlsruhe verhandelt über Rundfunkbeitrag
15.05.2026, 12:20Lesezeit: 2 Min.

Weil die Länder den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 nicht anhoben, reichten ARD und ZDF Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Nun verhandeln die Richter, was „Rundfunkfreiheit“ mit Blick auf die Einnahmen der Sender bedeutet.
In die Debatte um den Rundfunkbeitrag kommt wieder Bewegung: Das Bundesverfassungsgericht will am 23. Juni in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden des ZDF sowie der neun Rundfunkanstalten der ARD verhandeln. Sie wenden sich dagegen, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 nicht erhöht wurde. Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird einige Monate später erwartet (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24).
Für den Rundfunkbeitrag sind zurzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der öffentlich-rechtlichen Medien. Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag beliefen sich für die öffentlich-rechtlichen Sender zuletzt - im Jahr 2024 - auf knapp 8,6 Milliarden Euro, die Gesamteinnahmen lagen bei knapp 10,4 Milliarden Euro.
Die Bundesländer setzten die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 nicht um. ARD und ZDF reichten im November 2024 Verfassungsbeschwerde ein - mit dem Ziel, dass der Beitrag zum 1. Januar 2025 auf monatlich 18,94 Euro steige. Sie berufen sich auf ein festgelegtes Verfahren zur Ermittlung des Beitrags. Diesem Verfahren zufolge schlägt die KEF nach Prüfung des „Finanzbedarfs“ der Sender die Höhe des Beitrags vor. Die Bundesländer müssen sich eng daran orientieren und über eine Erhöhung entscheiden. Es ist ein einstimmiges Votum nötig - alle 16 Bundesländer müssen mit Ja stimmen, damit eine Änderung in Kraft tritt.
Was bedeutet „bedarfsgerecht“?
Damals hatten die Bundesländer allerdings entgegen der Empfehlung beschlossen, dass der Beitrag in den nächsten beiden Jahren nicht steigen und damit bei 18,36 Euro bleiben soll. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz des Präsidenten Stephan Harbarth will sich unter anderem mit Anforderungen der Rundfunkfreiheit an die Entscheidung über die Höhe des Rundfunkbeitrags und an eine Abweichung vom Beitragsvorschlag befassen. Ferner soll es darum gehen, wie das Gebot der bedarfsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewährleistet werden kann.
Mittlerweile liegt bereits ein aktuellerer Vorschlag vor. In einem Bericht von Februar 2026 überprüfte die KEF vor allem die Entwicklung der einzelnen Erträge und Aufwände der Rundfunkanstalten. Zur Deckung des nun festgestellten Finanzbedarfs empfahl sie, des monatlichen Rundfunkbeitrags ab Januar 2027 auf 18,64 Euro zu erhöhen - 30 Cent mehr als der aktuelle Betrag, aber 30 Cent weniger als noch im Januar 2025 vorgeschlagen.
Seit Dezember des vergangenen Jahres gilt ein Reformstaatsvertrag, der unter anderem den Abbau von Doppelstrukturen, weniger lineare Programme und eine stärkere Kooperation von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorsieht. Die Länder wollen die öffentlich-rechtlichen Sender schlanker aufstellen und stärker auf digitale Angebote ausrichten. ARD und ZDF hatten daraufhin angekündigt, gemeinsame Angebote neu zu bündeln und mehrere Sender bis Ende 2026 einzustellen.

vor 1 Stunde
1











English (US) ·