KI im Studium: Unerlaubte Nutzung führt zu Ausschluss von Prüfungen

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Zu Recht, hat jetzt das Verwaltungsgericht Kassel entschieden. Die 7. Kammer, zuständig für Hochschulrecht, wies laut Mitteilung des Gerichts  die Klagen der beiden Studierenden ab. Die Argumentation der Uni, die die unerlaubte KI-Unterstützung als »schwere Täuschung« bewertet und entsprechend bestraft hatte, sei zutreffend und daher rechtmäßig. Auch das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Kläger unerlaubter Hilfsmittel bedient hätten.

Die Entscheidung, heißt es weiter, könne auch für andere, ähnlich gelagerte Fälle Signalwirkung haben: »Insoweit hat das Gericht verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungssituationen an der Universität und hinsichtlich der Beweisbarkeit ihres Einsatzes aufgestellt.«

Aktenzeichen: 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS

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