»Universal Music hat eine Kampagne gestartet, um die Streamingdienste und Radiosender zu manipulieren und zu überfluten«, soll es in der Anklageschrift heißen, worauf sich mehrere US-Medien berufen. Demnach sei der Song nur viral gegangen, weil sogenannte Bots verwendet und »Pay-to-Play-Vereinbarungen« getroffen worden seien. Es heißt, das Unternehmen und Spotify, das ebenfalls angeklagt wurde, hätten »eine langjährige, symbiotische Geschäftsbeziehung«. So soll UMG Spotify spezielle Lizenzraten für den Song angeboten haben. Die Anwälte behaupten laut »People« auch, UMG habe Mitarbeiter entlassen, die als Drake-loyal galten, »offenbar ein Versuch, die Machenschaften zu verschleiern«.
Die Universal Music Group erklärte in einer Stellungnahme, dass »die Beschuldigungen beleidigend und unwahr sind. Wir wenden in unseren Marketing- und Werbekampagnen die höchsten ethischen Standards an. Keine noch so ausgeklügelten und absurden rechtlichen Argumente in diesem Vorabantrag können die Tatsache verschleiern, dass Fans die Musik auswählen, die sie hören möchten.«
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