Unternehmen sollen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig bei Aufträgen des Bundes nach Tarif bezahlen müssen. Laut einem neuen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sollen sie „tarifvertragliche Arbeitsbedingungen“ gewähren müssen, wie es in einem Referentenentwurf für ein Tariftreuegesetz heißt. Er liegt dem Tagesspiegel vor. Zuvor hatte die Deutsche Presse-Agentur berichtet.
Wer sich um Aufträge oder Konzessionen des Bundes bewirbt, kann bisher Angebote zu günstigeren Konditionen abgeben, wenn man keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt. Damit soll jetzt Schluss sein. „Die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes werden beseitigt“, heißt es in Bas’ Entwurf: „Der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten wird eingeschränkt.“
Über ein solches Gesetz wird seit Jahrzehnten diskutiert. Auch die Ampel-Regierung hatte sich ein Tariftreuegesetz vorgenommen, aber vor allem wegen Vorbehalten bei der FDP nicht verwirklicht. In den Bundesländern gibt es entsprechende Regelungen seit Längerem.
Bas: „Anreiz für mehr Tarifbindung“
Bas sagte in Berlin: „Damit noch mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren, senden wir mit dem Bundestariftreuegesetz ein starkes Signal: Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, wenn sie tarifliche Standards gewährleisten.“ Die SPD-Politikerin sprach von einem „Anreiz für mehr Tarifbindung“.
Bas erinnerte an das Sondervermögen Infrastruktur. „Für die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten werden dann viele öffentliche Aufträge vergeben.“ Dabei sei nun klar: „Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor.“
Das Tariftreuegesetz, das Bas' Ressort gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) verantwortet, soll im August im Kabinett und im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden. (mit dpa)