Kein Geld mehr für Strom aus der eigenen Anlage: Diese Subventionen will Bundeskanzler Merz streichen

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Die Bundesregierung ist sich weiter nicht einig darin, wie sie Steuersenkungen für kleine und mittlere Einkommen finanzieren will.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will dafür Einkommen im sechsstelligen Bereich stärker heranziehen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will dagegen im Bundeshaushalt sparen.

Im Gespräch mit der ARD-Journalistin Caren Miosga am Sonntagabend kündigte Merz an, die geplanten Entlastungen vorwiegend durch einen Abbau von Subventionen – etwa bei der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien oder der Solarförderung – zu finanzieren. „Das sind Vorschläge, über die wir mit der SPD jetzt noch reden werden“, sagte er.

Wen träfe das?

Kein Geld für Strom aus kleinen Anlagen

Wer eine Solaranlage auf seinem Dach installiert, erhält zwanzig Jahre lang eine garantierte Einspeisevergütung für den Strom, den er ins Netz bringt. Diese Vergütung sinkt halbjährlich und liegt bei Anlagen mit einer maximalen Leistung von zehn Kilowatt (kW) aktuell bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Mit einer solchen Anlage lässt sich im Schnitt das Doppelte des jährlichen Stromverbrauchs eines Vierpersonenhaushalts erzeugen. Wer seinen erzeugten Strom vollständig einspeist und nichts davon selbst verbraucht, erhält sogar 12,34 Cent je kWh Vergütung – und kann auf Jahr gerechnet auf einen vierstelligen Betrag kommen.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will im Zuge ihrer EEG-Novelle diese feste Vergütung für neue Anlagen mit einer maximalen Leistung bis 25 kW streichen.

Das heißt: Wer sich ab 2027 eine neue Anlage anschafft, würde für eingespeisten Strom nicht mehr automatisch kompensiert. Stattdessen müsste man ihn selbst an der Strombörse verkaufen – was aktuell technisch nur schwer umsetzbar ist.

Laut einer Analyse der Vermittlungsplattform Aroundhome wäre davon voraussichtlich der Großteil neuer privater Photovoltaik-Anlagen betroffen. Vor allem solche in Städten, wo Platz begrenzt ist.

In Berlin lägen bisher nur 0,5 Prozent der Anlagen über der 25-kW-Grenze, in München 0,9 Prozent. In den Flächenländern würden die Vergütungsgrenze dagegen mehr Haushalte erreichen: In Bayern hatten bisher 7,8 Prozent der Anlagen, in Schleswig-Holstein 6,6 Prozent mehr als 25 kW Leistung.

Hausbesitzer, die den Strom hauptsächlich selbst nutzen, wären von der Änderung dagegen weniger betroffen. Angesichts von Stromtarifen von rund 30 Cent pro kWh sparen sie mit einer eigenen Anlage schon heute kräftig.

Reiche und Merz rechtfertigen den Schritt damit, dass sich kleine Anlagen auch ohne Förderung lohnen würden. Zumal diese teuer sei: 2024 summierte sich die EEG-Förderung für alle erneuerbaren Energien auf knapp 22 Milliarden Euro, wovon 10,5 Milliarden auf die Photovoltaik entfielen. In der Branche sowie der Opposition fürchtet man dagegen, mit dem Schritt den Ausbau der Erneuerbaren abzuwürgen.

Zuletzt boomte die Solarenergie zwar: Inzwischen sind in Deutschland Anlagen im Umfang von über 100 Gigawatt in Betrieb – die Hälfte des Zubaus im vergangenen Jahr entfiel auf Gebäudeanlagen. Doch würde mit dem gleichen Tempo weitergebaut, würde das Ziel von 215 Gigawatt im Jahr 2030 verfehlt.

Merz bleibt vage

Zumal unklar ist, wie weit Merz beim solaren Subventionsabbau noch gehen will. Denn Geld gibt es nicht nur für die Einspeisung. Einnahmen daraus sind von der Einkommensteuer befreit. Genauso wie der Kauf und die Montage von neuen Anlagen von der Umsatzsteuer. Dafür gibt es außerdem vergünstigte KfW-Kredite sowie weitere Förderprogramme, auch auf regionaler Ebene.

Merz blieb bei Caren Miosga vage, was genau ihm in puncto Subventionsabbau vorschwebt. Zuvor hatten zwei Finanzpolitiker aus der Union vorgeschlagen, bei allen Finanzhilfen pauschal 15 Prozent zu sparen. Bis zum Ende der Legislatur sollen so in Summe rund 22 Milliarden Euro zusammenkommen.

Unter Experten gehen die Meinungen jedoch auseinander, wie realistisch Kürzungen in dieser Größenordnung sind. Zumal eine Reform der Einkommensteuer Steuerausfälle in dieser Höhe mit sich bringen dürfte – allerdings pro Jahr.

„Ich will niemanden provozieren, sondern dass wir uns einigen“, sagte Lars Klingbeil zuletzt auf die Frage, welche Subventionen er abbauen würde. Beispiele nannte er öffentlich nicht.

Medienberichten zufolge soll der Vizekanzler bei der Kabinettsklausur in der Villa Borsig eine Streichliste im Umfang von vier Milliarden Euro pro Jahr vorgelegt haben, die die Union aber ablehnte. Dazu zählen die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen oder das Dienstwagen-Privileg.

Der Kanzler widerspricht: Es habe lediglich Gespräche über einzelne Ansätze gegeben, nicht aber eine entscheidungsreife Liste. Selbst über das Gesagte herrscht also Uneinigkeit.

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