Kein Bürgergeld mehr: Bas legt Gesetzentwurf für Ukrainer-Wechsel zu Asylleistungen vor

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Die Bundesregierung will mit einer Neuregelung der staatlichen Leistungen für neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine im kommenden Jahr mehr als eine Milliarde Euro beim Bürgergeld einsparen. Dies geht aus einem der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch vorliegenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hervor.

Demnach sollen Ukrainer, die seit dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld erhalten. Finanziell bedeutet der sogenannte Rechtskreiswechsel aber kaum eine Entlastung für den Bund. Länder und Kommunen müssen mit entsprechenden Mehrkosten rechnen, die der Bund durch eine „pauschalierte Kostenentlastung“ ausgleichen will.

Bas verschickte das Gesetz am Nachmittag nach Angaben aus der Regierung an die anderen Ministerien zur Abstimmung. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und soll bis Jahresende verabschiedet werden.

Für die mehr als 1,2 Millionen Ukrainer, die bereits vor dem Stichtag 1. April 2025 in Deutschland Schutz gesucht haben, ändert sich den Plänen zufolge nichts. Laut Innenministerium sind zwischen dem 1. April und 30. Juni 20.955 ukrainische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine erstmals eingereist.

Mit dem Vorhaben setzt Bas eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte jüngst gefordert, alle ukrainischen Geflüchteten und nicht nur Neuankömmlinge vom Bürgergeld auszuschließen. (Reuters)

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