Die geplante Versorgung neuer ukrainischer Flüchtlinge mit Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld bringt nach Zahlen des Sozialministeriums praktisch keine Einsparungen für den Bund. Dies geht aus dem Referentenentwurf aus dem Haus von Sozialministerin Bärbel Bas hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Der Entwurf soll den sogenannten Rechtskreiswechsel umsetzen, den die schwarz-rote Koalition plant: Menschen aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, sollen nicht mehr Bürgergeld, sondern geringere Leistungen wie Asylbewerber bekommen. Dabei liegt der Satz für Alleinstehende bei 441 Euro, während es im Bürgergeld 563 Euro sind. Auch die Gesundheitsleistungen sind nach dem Asylbewerberrecht beschränkt.
Trotzdem rechnet das Sozialministerium im Gesetzentwurf fast mit einem Nullsummenspiel: Für 2026 werden zwar für Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt bei Bund, Ländern und Kommunen insgesamt rund 1,32 Milliarden Euro weniger Kosten angenommen. Die zusätzlichen Kosten für Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz werden jedoch mit 1,375 Milliarden Euro veranschlagt. Diese entstehen bei Ländern und Kommunen, die aber vom Bund pauschal entschädigt werden sollen.
„Für den Gesamthaushalt weniger eine Ersparnis“
Sozialministerin Bas hatte bereits vor einiger Zeit vorausgesagt, dass es keine großen Einsparungen geben werde. Zwar seien diese Kosten „aus meinem Etat dann raus“, doch müssten sie kompensiert werden, sagte die SPD-Politikerin Mitte Juli im ZDF. „Das bedeutet, das ist in der Tat für den Gesamthaushalt weniger eine Ersparnis“, sagte Bas damals.
Ukrainerinnen und Ukrainer kamen in der großen Fluchtbewegung nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine 2022 nicht als Asylbewerber nach Deutschland, sondern über eine Sonderregel, die sogenannte Massenstromrichtlinie. Damit durften sie sofort arbeiten und hatten, falls sie ihren Lebensunterhalt nicht sofort verdienen konnten, Anspruch auf Bürgergeld. An dieser Stelle wird nun angesetzt. Asylanträge müssen die Menschen aber nicht stellen. Und sie behalten das Recht, sofort eine Arbeit aufzunehmen.
Entwurf geht in die Ressortabstimmung
Derzeit haben rund 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer Anspruch auf Bürgergeld, darunter rund 200.000 Kinder. An Ukrainer wurden 2024 rund 6,3 Milliarden Euro ausgezahlt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte vorgeschlagen, nicht nur die Neuankömmlinge, sondern auch die schon hier lebenden Geflüchteten nur noch mit Asylbewerberleistungen zu versorgen. Das lehnt Bas ab.
Insgesamt kamen seit 2022 den Angaben zufolge 1,2 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine. Mit Stand Mai waren nach offiziellen Angaben 332.000 von ihnen in Beschäftigung. Seit dem Stichtag 1. April kamen nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 21.000 Ukrainer hinzu, für die die Neuregelung gelten könnte. Der Entwurf geht zunächst in die Abstimmung mit anderen Ressorts der Bundesregierung, dann ins Kabinett und anschließend in den Bundestag.
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