Der US-Präsident will nie auf der Insel des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein gewesen sein. Seine Vertraute Ghislaine Maxwell wendet sich erneut an den Supreme Court.
29. Juli 2025, 0:37 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, Reuters, als
US-Präsident Donald Trump war eigenen Angaben zufolge nie auf der Privatinsel des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein. "Ich hatte nie das Privileg, seine Insel zu besuchen, und ich habe die Einladung abgelehnt", sagte Trump während seiner Schottland-Reise vor Reportern. "In einem meiner sehr guten Momente habe ich abgelehnt."
Jeffrey Epstein besaß eine Privatinsel in der Karibik namens Little St. James. Dort soll er minderjährige Mädchen und Frauen missbraucht haben.
Trump steht wegen seines Umgangs mit den Epstein-Akten in der Kritik – zunehmend auch unter seinen Anhängern. Im Wahlkampf hatte er versprochen, diese komplett zu veröffentlichen, dies ist bislang noch nicht geschehen. Berichten zufolge steht auch Trumps Name mehrfach in den Akten, in welchem Zusammenhang er genannt wird, ist allerdings unklar. Die Debatte hat Trumps frühere Freundschaft mit Epstein erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Trump schließt Begnadigung von Maxwell nicht aus
Der US-Präsident schloss weiterhin nicht aus, Epsteins Vertraute
Ghislaine Maxwell zu begnadigen. Er sei als Präsident dazu befugt,
bislang habe ihn aber niemand deswegen angesprochen, sagte er. In den
Nachrichten werde über das Thema berichtet, "aber im Moment wäre es
unangemessen, darüber zu sprechen", sagte Trump. Maxwell war 2022 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte laut Urteil eine zentrale Rolle
beim Aufbau eines Rings zum sexuellen Missbrauch von Mädchen gespielt.
Wegen der vagen Aussagen des US-Präsidenten wird in den USA darüber spekuliert, ob er tatsächlich eine Begnadigung Maxwells in Betracht ziehen könnte. Politisch wäre ein solcher Schritt allerdings höchst brisant – auch mit Blick auf sein eigenes Lager.
Unterdessen hat sich Maxwell erneut an den Obersten Gerichtshof der USA gewandt. Es geht den Anwälten nicht darum, dass das Gericht feststellt, ob Maxwell schuldig oder unschuldig ist. Sie wollen vielmehr eine juristische Frage geklärt wissen: Ob ein Versprechen der US-Staatsanwaltschaft, das im Namen der Vereinigten Staaten abgegeben wird, für das gesamte Land bindend ist oder nur für die Region, an dem die juristische Aufarbeitung eines Falles in diesem Kontext passiert.
Konkret geht es demnach um eine Vereinbarung, die Epstein mit der Staatsanwaltschaft in Florida in den 2000ern ausgehandelt haben soll und die beinhalte, dass keine Anklage gegen potenzielle Mitverschwörer erhoben werde. Maxwell wurde allerdings nicht in Florida, sondern in New York verurteilt.
Dem Investmentbanker Jeffrey Epstein wurde vorgeworfen, zahlreiche Mädchen und junge Frauen missbraucht und Prominenten zugeführt zu haben. 2019 beging er offziellen Angaben zufolge im Alter von 66 Jahren in seiner Gefängniszelle Suizid. In Teilen der US-Gesellschaft sorgte Epsteins Tod für wilde Spekulationen, weil er beste Kontakte in die US-amerikanische High Society hatte. Prominente und Milliardäre gingen bei ihm ein und aus – auch US-Präsident Donald Trump verbrachte Zeit mit Epstein, wie mehrere Party-Videos belegen.
Unter politischem Druck hatte Trump das Justizministerium zuletzt angewiesen, die Freigabe von Protokollen der sogenannten Grand Jury aus dem Fall zu beantragen. Eine Bundesrichterin in Florida lehnte den Antrag am vergangenen Mittwoch ab. Dem Gericht seien die "Hände gebunden", teilte Richterin Robin L. Rosenberg mit. Gerichte wie das ihrige dürften nur unter begrenzten Umständen Protokolle der Grand Jury veröffentlichen. Der Antrag der Regierung stütze sich nicht auf eine der Ausnahmen, in denen das möglich sei.