Israel ist als Besatzungsmacht verpflichtet, für die Bevölkerung in Gaza zu sorgen: So steht es in einem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs, dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag. Israel dürfe »das Aushungern der Zivilbevölkerung nicht als Kriegsmethode nutzen«, erklärte IGH-Präsident Yuji Iwasawa. Nach dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes muss Israel ausreichend humanitäre Hilfe in den Gazastreifen lassen und dafür auch mit dem Uno-Hilfswerk für Palästinenser (UNRWA) zusammenarbeiten.
Israel untersagt dem UNRWA seit Januar die Arbeit im Gazastreifen. Von März bis Mai hatte Israel grundsätzlich keine Hilfsgüter mehr in den Gazastreifen gelassen. Seit der fragilen Waffenruhe vom 10. Oktober lässt Israel zwar wieder Transporte in das abgeriegelte Küstengebiet. Nach Ansicht der Vereinten Nationen reicht dies jedoch bei Weitem nicht aus, um die Not leidende Bevölkerung zu versorgen.
Israel bezeichnet Gutachten als beschämend
Der Ständige Vertreter Israels bei den Vereinten Nationen, Danny Danon, bezeichnete das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur UNRWA als »beschämend«. »Sie werfen Israel vor, nicht mit Uno-Organen zusammenzuarbeiten … Sie sollten sich selbst Vorwürfe machen. Diese Organe sind zu Brutstätten für Terroristen geworden. Nehmen Sie zum Beispiel die UNRWA … eine Organisation, die die Hamas jahrelang unterstützt hat«, sagte Danon.
Das aus elf Richtern bestehende Gremium des IGH fügte im Gutachten hinzu, dass Israel seine Behauptung, eine beträchtliche Zahl von UNRWA-Mitarbeitern seien Mitglieder der militanten Hamas, nicht belegt habe.
Dem Gutachten vorausgegangen waren Anhörungen im April, denen Israel ferngeblieben war. Außenminister Gideon Sa’ar kritisierte diese als »Teil einer systematischen Verfolgung und Delegitimierung Israels«.
Die Urteile des IGH sind für die beteiligten Staaten zwar völkerrechtlich bindend, der Gerichtshof verfügt jedoch über keine eigenen Mittel, um die Einhaltung zu erzwingen.

vor 2 Tage
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