Im Streit über Datenschutzeinstellungen droht Apple damit, eine für Nutzerinnen und Nutzern von iPhones vorteilhafte Funktion in Deutschland und anderen europäischen Ländern abzustellen. So teilt es der Konzern in einer aktuellen Stellungnahme mit.
Konkret geht es um eine Abfrage mit dem Namen ATT (App Tracking Transparency): Wer ein iPhone von Apple nutzt, bekommt beim Start einer neuen App die Frage aufs Display eingespielt, ob die Nutzungsaktivitäten zu Werbezwecken ausgewertet werden dürfen. Dem kann man so auch widersprechen. Das aktuelle Problem: Die Funktion verärgert mittlerweile nicht nur die Techkonkurrenz, sondern auch Wettbewerbsbehörden in Europa. Ihr Verdacht: Ungleichbehandlung von fremden und konzerneigenen Apps.
Da viele Nutzerinnen und Nutzer von Apples Trackingblocker Gebrauch machen und einer Werbenutzung widersprechen (mehr dazu lesen Sie hier), gibt es seit Langem Kritik aus der Werbebranche und von App-Entwicklern. Für sie ist Werbung eine wichtige Einnahmequelle. Insbesondere der Facebook-Konzern Meta, der die Datenschutzfunktion für Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe verantwortlich macht, kämpft gegen die Einschränkungen bei der Datenauswertung. Apple hingegen wirbt offensiv mit dem Datenschutz seiner Geräte. Auch im Browser Safari unterbindet Apple Werbetracking.
Bedenken beim Bundeskartellamt
Der Widerstand der Apple-Gegner könnte nun zumindest in Teilen erfolgreich sein, wenn auch auf einem Umweg. »Wettbewerbsuntersuchungen in Deutschland, Italien und anderen europäischen Ländern könnten uns jetzt dazu zwingen, diese Funktion zum Nachteil der europäischen Verbraucher zurückzuziehen«, so die Version von Apple.
In Deutschland kam das Bundeskartellamt im Februar zur vorläufigen Einschätzung, dass die Ausgestaltung der Funktion gegen Missbrauchsvorschriften verstoßen könnte. Die Behörde verwies unter anderem darauf, die Anforderungen gälten nur für andere App-Anbieter, aber nicht für Apple.
Apple verteidigt sich gegen diesen Vorwurf jedoch: Die eigenen Apps des Konzerns sammelten keine Daten in Apps anderer Anbieter. Das Bundeskartellamt bemängelte wiederum, dass die Regeln den Konzern selbst nicht daran hinderten, Daten etwa aus dem App Store, der Apple ID oder angeschlossenen Geräten zu kombinieren und zu Werbezwecken zu verwenden. Der iPhone-Hersteller spielt etwa im App Store Werbung aus.
Wann das Bundeskartellamt seine endgültige Einschätzung bekannt geben wird, ist unklar. In Italien wird eine Entscheidung der dortigen Wettbewerbshüter zu dem Thema im Dezember erwartet. In Frankreich verhängten Behörden bereits Ende März eine Strafe von 150 Millionen Euro. Apple ist gegen die Entscheidung in Berufung gegangen.
Apple konnte Behörden bisher nicht überzeugen
Apple betont in der aktuellen Stellungnahme, man habe den Wettbewerbsbehörden verschiedene Lösungen vorgeschlagen, wie man ATT anders umsetzen könne. Diese verlangten jedoch komplexe Abfragen, die die Funktion aus Sicht von Apple faktisch aushöhlen würden. »Wir hören nicht auf, die zuständigen Behörden in Deutschland, Italien und Europa aufzufordern, Apple zu erlauben, unseren Nutzern dieses wichtige Datenschutz-Tool auch weiterhin zur Verfügung zu stellen«, betont der Konzern.
Die US-Datenschutzorganisation Epic (Electronic Privacy Information Center) stärkte Apple unterdessen den Rücken. Kartellwächter müssten anerkennen, dass eine Funktion, mit der Nutzer die Kontrolle über ihre Daten ausüben könnten, nicht als wettbewerbsfeindlich behandelt werden sollte, hieß es in einem Blogeintrag . Schließlich entscheide sich die Mehrheit der iPhone-Nutzer gegen eine übergreifende Erfassung ihrer Daten.
Auch Google hatte mit dem Widerstand gegen Tracking-Blockaden zu kämpfen. Im Oktober stellte der Konzern das Projekt Privacy Sandbox weitgehend ein, das die sogenannten Werbecookies durch ein datenschutzfreundlicheres System ersetzen sollte.
Im April hatte Apple für britische Nutzer eine Verschlüsselungsfunktion deaktiviert, statt einen geheimen Zugang für Behörden zu schaffen.

vor 1 Tag
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