Man sollte meinen, die durch unberechtigte Entschädigungsforderungen, Geschichtsklitterungen und eine juristische Kampagne des „Hauses Hohenzollern“ gegen kritische Stimmen ausgelöste „Hohenzollern-Debatte“ sei beendet. Gerichtlich ist Georg Friedrich Prinz von Preußen auf ganzer Linie gescheitert, auch wenn sich der „Chef des Hauses“ im Frühjahr mit der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern Brandenburg und Berlin auf eine Regelung der seit über einhundert Jahren andauernden Vermögensauseinandersetzung zwischen der öffentlichen Hand und dem „Haus Hohenzollern“ verständigen konnte. Immerhin räumt die durch den Kompromiss etablierte „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“ der Familie von Preußen ein von ihr immer wieder gefordertes institutionalisiertes Mitspracherecht ein, wenn es um den Verleih oder die Ausstellung der jetzt der Stiftung gehörenden Objekte geht. Es bleibt abzuwarten, wie sie dieses Mitspracherecht ausübt.