In Thüringen haben Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen mit Primarstufe ein Schreiben zu "landeseinheitlichen Vorgaben für die private Nutzung digitaler Endgeräte" erhalten. Es soll die Schulen auf die bereits im Schulgesetz getroffenen Regeln hinweisen und fordert auch dazu auf, die Regelungen "verpflichtend in den Hausordnungen zu verankern, unter Einbindung der Schulkonferenz". Weiterführende Schulen haben ein Schreiben in dieser Form nicht erhalten, aber auch sie seien dazu aufgerufen, "ihre bestehenden Regelungen zur privaten Gerätenutzung zu überprüfen und das Thema in Elternversammlungen und Gremien erneut zu beraten." Das teilte das thüringische Kultusministerium am Donnerstag in Erfurt mit.
"Schutz vor digitalen Überforderungen"
Bildungsminister Christian Tischner (CDU) erklärte dazu: "Die Grundschule ist ein besonders sensibler Entwicklungsraum für Kinder. Die Einschränkung der privaten Handynutzung während der Kernschulzeit dient der Konzentration auf den Unterricht, der Förderung der sozialen Interaktion und dem Schutz vor digitalen Überforderungen. In den Pausen sollen Kinder spielen, sich erholen oder sich miteinander austauschen – nicht auf Bildschirme starren. Ein klarer, altersgerechter Rahmen für die Mediennutzung ist pädagogisch sinnvoll und notwendig".
In dem Schreiben werden die Schulen daran erinnert, dass der Gebrauch von Smartphones, Tablets oder Smartwatches während des Unterrichts, in Pausen und im Hort grundsätzlich untersagt ist. Im Thüringer Schulgesetz ist dies bereits unter §30 Abs. 3a geregelt – alles, was nicht explizit von Schule oder Lehrkraft gestattet ist, ist auch nicht erlaubt. Zugleich macht das Schulgesetz auch klar (§30 Abs. 1), dass Thüringer Schulen kein digitalfreier Raum sind und Schülerinnen und Schüler digitale Lernmittel oder auch Lernumgebungen nutzen müssen, wenn diese im Unterricht eingesetzt werden.
Schulinterne Regelungen weiterhin möglich
Wichtig sei, dass die Umsetzung mit medienpädagogischen Angeboten begleitet werde, sagte Tischner. Die Nutzung digitaler Geräte solle dann erlaubt sein, wenn sie pädagogisch angeleitet wird, medizinisch notwendig oder durch einen Notfall begründet ist. Die aktuelle Ausgestaltung lasse genügend Raum, um bereits erprobte "schulindividuelle" Regelungen weiterhin zuzulassen.
Eine Umsetzung könne etwa durch Handyschränke oder die Nutzung des Flugmodus erfolgen, gibt das Ministerium an. Das Ziel der Regelungen sei "ein bewusst gestalteter schulischer Lebensraum, in dem Mediennutzung klar geregelt und pädagogisch begleitet wird." Mit dem Schreiben sollen die Schulen für die Umsetzung der bisherigen Rechtslage sensibilisiert werden. Das Ministerium kündigte im gleichen Zuge an, die Umsetzung an den Schulen nachvollziehen zu wollen.
(kbe)