„Haltlos und aufgebauscht“: Weidel und Chrupalla wehren Vorwürfe der Vetternwirtschaft ab

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AfD-Chefin Alice Weidel hat Vorwürfe gegen ihre Partei im Zusammenhang mit sogenannten Überkreuzbeschäftigungen als haltlos zurückgewiesen. Sie und ihr Co-Chef Tino Chrupalla bekräftigten zugleich die Bereitschaft, an möglichen Gesetzesverschärfungen mitzuarbeiten. „Wir führen Einzelgespräche und bisher konnte sich nichts herausstellen, was problematisch gewesen wäre. Alle Anwürfe sind haltlos“, sagte Weidel vor einer Sitzung der AfD-Bundestagsfraktion in Berlin. Sie kritisierte die Medien und nannte die Vorwürfe „völlig aufgebauscht“.

Informationen kamen aus AfD selbst

Kritik an Beschäftigungsverhältnissen von Verwandten war aus der AfD selbst gekommen. Der sachsen-anhaltische Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt hatte Vorwürfe der Vetternwirtschaft an Parteikollegen gerichtet. In einem Interview des Portals „Nius“ sprach er später von einer „Beutegemeinschaft“.

Es würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst. Gegen Schmidt läuft ein Parteiausschlussverfahren. Die Bundestagsfraktion hat zudem zum Wochenbeginn ein Ordnungsverfahren eingeleitet, das zu seinem Ausschluss aus der Fraktion führen könnte.

AfD-Co-Chef Tino Chrupalla betonte mit Blick auf AfD-Wähler, man wolle kein Vertrauen enttäuschen und werde deshalb „sehr genau gucken, welche Fälle es dort gibt, die bemängelt wurden“. Er wies zudem auf unterschiedliche Beschäftigungsregeln in den Parlamenten in Deutschland hin. „Und ja, es gibt sicherlich Fälle, wo man sagt, da wurde einiges sehr weit ausgedehnt und auch ein Stück weit überproportional auch benutzt, aber es ist alles nicht verboten“, sagte er.

Weidel sagte: „Wir sind gerne bereit, an einer Gesetzesnovelle mitzuarbeiten, zusammen mit allen anderen Fraktionen und Parteien“. Sie forderte „gleiche Regeln für alle“. Gesetzen seien aber auch Grenzen gesetzt, fügte sie hinzu. „Denn sie können qualifiziertem Personal nicht verbieten, irgendwo bei uns zu arbeiten, wenn sie zufällig mit irgendjemandem verwandt sind. Das geht nicht, das ist eine Diskriminierung der Arbeitsverhältnisse.“ (dpa)

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