Gerichtsurteil: Erzbistum Köln haftet nicht für Missbrauch durch seinen Priester

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Das Landgericht Köln hat die Klage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die heute 58-Jährige war als Kind die Pflegetochter eines Priesters, der sie über Jahre schwer sexuell missbrauchte. Auf dem zivilrechtlichen Weg forderte sie dafür 830 000 Euro Schmerzensgeld. Nach der Entscheidung des Landgerichts kann das Erzbistum Köln für das Fehlverhalten des Priesters aber nicht haftbar gemacht werden.

Der Priester habe „mehr oder weniger als Privatperson“ gehandelt und nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Erzbistums. Die Klägerin hatte anders argumentiert: Das Priesteramt sei kirchenrechtlich umfassend und wirke auch ins Private. Außerdem gebe es Dokumente, die nach ihrer Ansicht belegen, dass das Erzbistum in die Entscheidung des Mannes, Pflegekinder aufzunehmen, eingebunden war.

:Kann Missbrauch durch einen Priester Privatsache sein?

Eine Frau verklagt das Erzbistum Köln auf Schmerzensgeld, weil ein Priester, der sie als Pflegekind aufgenommen hatte, sie jahrelang missbrauchte. Das Erzbistum sieht sich nicht in der Haftung: Der Geistliche habe als Privatmann gehandelt.

Hans-Bernhard U. wurde bereits 2022 wegen des sexuellen Missbrauchs von insgesamt neun Mädchen zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Sein unheilvolles Wirken füllte viele Jahre später etwa 20 Seiten im Kölner Missbrauchsgutachten, auch der Vatikan beschäftigte sich mit seinem Fall.

Matthias Katsch von der Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ zeigte sich nach der Verkündigung der Gerichtsentscheidung „entsetzt“. „Dieses Urteil ist ein Schlag für alle Betroffenen, die ihre Hoffnungen in den Rechtsstaat gesetzt haben“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Das Urteil zeuge von völliger Unkenntnis davon, wie umfassend die katholische Kirche das Priesteramt verstehe – oder aber es zeuge von „Voreingenommenheit für diese alte, ehrwürdige Institution hier in Köln“. Er sei „ziemlich sauer über diese Argumentation und auch über die Kaltschnäuzigkeit in der Begründung“, sagte Katsch.

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