Was sollen Nachrichtendienste im analogen und digitalen Raum dürfen? Für die Bundesrepublik galten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges besondere Regeln: Der demokratische Teil Deutschlands hatte Nachrichtendienste. Operative Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr sind bislang sowohl dem Inlandsdienst wie auch dem Auslandsdienst grundsätzlich untersagt. Genau das soll sich nun ändern – ein Stück weit zumindest.
Im Bundeskanzleramt stellten Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Ende Juli dazu berufene Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) die Gesetzesänderungen am Bundesnachrichtendienstgesetz und am Verfassungsschutzgesetz vor. Für Dobrindt ist diese heute vom Kabinett ins parlamentarische Verfahren übersandte Reform dabei nicht weniger als eine „neue Zeitrechnung“, bei der die deutschen Dienste „hin zu echten Geheimdiensten“ verändert werden würden. Das Ziel sei Augenhöhe mit anderen Diensten, europäischen etwa. Kanzleramtsministerin Warken hingegen betonte: Der Grundsatz eines aufklärenden Nachrichtendienstes bleibe. Der Unterschied in der Betonung ist auffallend – doch sowohl Bundesamt für Verfassungsschutz als auch Bundesnachrichtendienst erhalten deutlich mehr Befugnisse, die über nachrichtendienstliche Tätigkeiten hinausgehen als bisher. Zumindest dann, wenn der Bundestag das Gesetz mitträgt.
Speicherfristen werden deutlich verlängert
So sieht die Reform eine Erweiterung der Befugnisse des BND beim Datenbeschaffen vor: Der BND soll künftig Inhaltsdaten sechs Monate und Kommunikationsmetadaten zwölf Monate speichern und auf Hinweise auswerten dürfen. Die Betreiber des weltgrößten Internetverkehrsaustauschknotens, des DE-CIX in Frankfurt, warnen in diesem Zusammenhang vor einem massiven Ausbau der Überwachung. Die neue Kanzleramtsministerin war als Obfrau der Unionsfraktion Teil des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zur Zusammenarbeit zwischen dem technischen US-Nachrichtendienst NSA und dem deutschen Bundesnachrichtendienst. In dieser Funktion hatte Warken bereits Einblicke sowohl in die Kreativität des BND bei der Interpretation seiner gesetzlichen Grundlagen („Weltraumtheorie“) als auch in die Problematik der BND-Ausleitungen aus Internetknotenpunkten und Leitungen, anhand derer mittels sogenannter Selektoren wie etwa Telefonnummern, Mailadressen oder Zielbegriffe nach aufklärungsrelevanten Inhalten gesucht wird. Ein Grund, warum Warken heute stark betont, parallel werde auch die Kontrolle der Nachrichtendienste gestärkt.
Verfassungsschutz soll Daten manipulieren können
Nicht nur der Bundesnachrichtendienst mit Sitz in Berlin und Pullach bei München, auch das Bundesamt für Verfassungsschutz soll operativer tätig werden. Auch dieses soll in bestimmten Fällen unter anderem die „Onlinedurchsuchung“ einsetzen: das Eindringen in Endgeräte und die Durchsuchung dieser, oft auch Bundestrojaner genannt. Sofern bei solchen „Onlinedurchsuchungen“ entsprechendes Material wie beispielsweise Bombenbauanleitungen, Attentatspläne oder ähnliches gefunden werden, sollen sogar gezielte Eingriffe in informationstechnische Systeme möglich sein – etwa der Austausch von einzelnen Dateien. Dies allerdings nur dann, wenn eine gegenwärtige Gefahr bestehe.
Dobrindt begründet die erweiterten Befugnisse damit, dass heutzutage Zugriffsmöglichkeiten auf IT-Systeme von intelligenten Haushaltssystemen wie smarten Kühlschränken angefangen bis hin zum Mobiltelefon unverzichtbar wären, um der Bedrohungslage Herr werden zu können. Hybride Angriffe seien heute an der Tagesordnung.
Auch eine andere bisher klassisch der Polizeiarbeit zugeordnete gesetzliche Möglichkeit soll das BfV erhalten: Es soll zukünftig selbst heimlich Wohnungen betreten dürfen. Darüber hinaus soll von beiden Diensten stärker in vorher klar identifizierte informationstechnische Systeme eingedrungen werden können, etwa Command-&-Control-Server, die für Angriffe auf IT-Systeme in der Bundesrepublik genutzt werden können. Sind diese eindeutig als Angreifersysteme und nicht nur als kompromittierte Systeme Dritter zuzuordnen, soll etwa der BND hier künftig eingreifen dürfen.
In allen diesen Fällen geht es darum, dass die Dienste bei konkreten Gefahren selbst Abwehrmaßnahmen ergreifen dürfen. Bislang mussten sie für die eigentliche Gefahrenabwehr die jeweils zuständigen Polizeibehörden hinzuziehen. Laut Innenminister Alexander Dobrindt bestand genau hier ein Problem: Hinweise von ausländischen Nachrichtendiensten hätten regelmäßig nicht jenseits der Dienste weitergegeben werden dürfen. In der Welt der Geheimdienste gilt, dass derjenige, der eine Information „besitzt“, über deren Weitergabe exklusiv entscheiden darf.
Kontrolle wird neu aufgestellt – Wirksamkeit umstritten
Damit dies alles rechtsstaatlich gesichert stattfindet, hängt nach dem Wunsch der Bundesregierung künftig vor allem an einem Akteur: dem sogenannten Unabhängigen Kontrollrat (UK-Rat). Der soll vor den weitestgehenden Maßnahmen um eine Genehmigung ersucht werden und auch insgesamt dafür sorgen, dass sich die deutschen Geheimdienste an Recht und Gesetz halten. Insgesamt werde das Kontrollregime über die Arbeit der Nachrichtendienste weiter gestärkt, sagt Warken. Verfassungsrechtliche Grenzen, wie Kritiker bemängeln, würden damit nicht überschritten. Auch der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten werde nicht unterlaufen.
BSI soll doch keine Zero-Days zuliefern
Erst auf den letzten Metern wieder aus dem Vorschlag herausgenommen wurde eine Vorschrift, mit der das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Weitergabe von Sicherheitslücken an die Nachrichtendienste verpflichtet werden sollte. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Meldungen, dass etwa der BND auf dem Schwarzmarkt für Zero-Day-Lücken als Käufer agiere – offiziell bestätigt wurde das jedoch nie. Da dem BSI gegenüber jedoch zahlreiche private und staatliche Stellen meldepflichtig sind, wäre eine derartige Weitergabepflicht eine indirekte Meldung an den BND – was politisch offenbar dann doch zu heikel schien.
Im nächsten Schritt sind nun die Abgeordneten des Bundestages für die weitere Behandlung des mit 753 Seiten ausgesprochen umfangreichen Gesetzesentwurfs zuständig. Für die geplanten Änderungen wäre die einfache parlamentarische Mehrheit der Abgeordneten nötig.
(mki)











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