Gastbeitrag Zu Social Media: In Sachen Mario Voigt

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Am 13. August des vergangenen Jahres erschien an dieser Stelle unter der Überschrift „Smartphone 14, Social Media 16“ ein Gastbeitrag des thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU). Mit diesem schaltete er sich in die Debatte über eine Social-Media-Sperre für Kinder und Jugendliche ein. Er plädierte dafür, dass Kinder im Alter unter 14 Jahren kein Smartphone bekommen und Jugendliche erst ab 16 Jahren Zugang zu Social Media erhalten sollten. In der Schule hätten Smartphones nichts zu suchen, Digitalkompetenz müsse ein eigenes Lehrfach sein. Eltern und Lehrkräfte sollten Kindern mit gutem Beispiel vorangehen und ein „Schutzschirm“ sein und nicht den ganzen Tag vor dem „Bildschirm“ hängen.

Zu diesem Artikel befand das Portal „fragdenstaat“ nun, dass er mit KI generiert worden sei. Das Erkennungsprogramm Pangram habe einen KI-Anteil von 100 Prozent ermittelt, und drei wörtliche Zitate von Experten – des Psychologen Jonathan Haidt, des Neurobiologen Gerald Hüther und des Neurowissenschaftlers Manfred Spitzer – seien nicht zu verifizieren.

Das Programm Pangram ist mitnichten perfekt, liefert keinen endgültigen Beweis, hat auch schon danebengelegen, gibt aber in der Regel ernst zu nehmende Hinweise auf die Verwendung von KI.

Für die F.A.Z. gelten im Umgang mit Künstlicher Intelligenz folgende Grundsätze: „Wir veröffentlichen heute und auch künftig keine Originalbeiträge mit von KI generiertem Text. Es sei denn, die Tatsache, dass der Text von KI generiert wurde, ist der eigentliche Sinn des Beitrags. In solchen Fällen legen wir die Verwendung offen und weisen auf Fehler hin. Dies gilt auch für redaktionelle Texte auf anderen Plattformen, zum Beispiel in E-Mail-Newslettern.“

Und: „Wir veröffentlichen heute und auch künftig keine von KI generierten Bilder oder Videos. Wie bei Texten werden wir nur dann Ausnahmen machen, wenn die Tatsache, dass KI verwendet wurde, der Kern der Geschichte ist. Wir werden dies offenlegen. Wir verwenden auch ausdrücklich keine KI-generierten Bilder anstelle von Archivbildern.“

Anfrage an die Staatskanzlei

Diese Grundsätze gelten für alle in der F.A.Z. erscheinenden Texte. Bei  Gastbeiträgen verlassen wir uns darauf, dass sie menschengemacht sind und indirekte und direkte Zitate stimmen. Daher haben wir an die thüringische Staatskanzlei die Anfrage gerichtet, ob der Gastbeitrag von Mario Voigt von KI generiert wurde und ob die dort eingefügten wörtlichen Zitate zutreffen.

Zur Antwort bekamen wir leider nur folgende allgemeine Hinweise: „Zunächst ist festzuhalten, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Jahr 2026 zum Arbeitsalltag moderner Organisationen gehört und eben auch zur öffentlichen Verwaltung. Die Thüringer Landesregierung verfolgt mit ihrer KI-Strategie das Ziel, die Verwaltung fit für die Zukunft zu machen – digitaler, effizienter, bürger- und unternehmerfreundlicher. Ohne den gezielten Einsatz moderner Technologien, zu denen auch Anwendungen der Künstlichen Intelligenz gehören, wird dieses Ziel nicht zu erreichen sein. Auch die Thüringer Staatskanzlei nutzt daher KI-Anwendungen als unterstützendes Werkzeug. Die Systeme werden unterstützend bei der Erstellung von Reden, Texten und Beiträgen eingesetzt. Vor diesem Hintergrund bewerten wir KI nicht als Ersatz menschlicher Arbeit, sondern als zeitgemäßes Werkzeug – wie auch bei diesem Gastbeitrag. Eine generelle Kennzeichnungspflicht für Texte, die unter Nutzung von KI-Systemen erstellt oder unterstützt wurden, besteht nicht. Gleiches gilt auch für Textbeiträge in den sozialen Medien. Die Anwendung von KI erfolgt auf Grundlage einer Dienstanweisung der Thüringer Staatskanzlei zur Nutzung generativer KI-Systeme. Diese enthält verbindliche Vorgaben insbesondere zum Umgang mit Daten sowie zur Qualitätssicherung. Dabei gilt ein klarer Grundsatz: KI kann unterstützen, die Verantwortung verbleibt stets beim Menschen. Bei der Erstellung von Reden und Texten nutzt die Thüringer Staatskanzlei eine große Basis von verschiedenen deutschen und englischsprachigen Quellen, wie Podcasts, Radio- und Fernsehinterviews, Soziale Medien, Parlamentsdrucksachen und wissenschaftliche Publikationen.“

Diese Einlassung genügt uns als Antwort nicht. Wir haben den Gastbeitrag von Mario Voigt bei FAZ.NET depubliziert und im F.A.Z.-Archiv gesperrt.

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