Im Jahr 2025 starben 406 Fußgänger im Straßenverkehr. Viele könnten noch leben, wenn alle Verkehrsteilnehmer aufmerksamer wären. Unfallforscher Siegfried Brockmann erklärt, wo die größten Gefahren lauern.
Der größte Feind des Fußgängers ist das Auto – auch wenn Radfahrer und E-Scooter ganz schön nerven können. Unfälle mit diesen beiden Verkehrsteilnehmern seien aber eher selten, wie Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn Steiger Stiftung versichert. E-Scooter seien sehr flexibel und würden sich oft um Fußgänger herumschlängeln.
Zu Kollisionen mit Radfahrern komme es, wenn Fußgänger gedankenverloren über einen Radweg laufen. Oder Radfahrer umgekehrt den Vorrang von Fußgängern an den Haltestellen von Bus und Straßenbahn missachten. „Es gibt Schwerverletzte auf beiden Seiten“, sagt Brockmann im Gespräch mit WELT. Aber Todesfälle bei Fahrrad-Fußgänger-Unfällen seien eher selten.
Fußgänger verunglücken vor allem bei der Kollision mit einem Auto. Weil der Autofahrer zu schnell war, die Ampelschaltung missachtet, am Zebrastreifen nicht gehalten oder beim Abbiegen nicht aufgepasst hat.
Aber auch die Fußgänger trifft oft eine Schuld – wenn sie bei Rot über die Ampel gehen, plötzlich hinter einem Sichthindernis hervortreten oder beim Überqueren der Straße einfach nicht auf den Straßenverkehr achten. Das zeigt die Auswertung von polizeilichen Unfallberichten aus den Jahren 2021 bis 2024, die Brockmann jetzt vorgelegt hat.
Mehr als 23.000 Fußgänger erlitten allein im Jahr 2024 leichte Verletzungen, knapp 5000 wurden schwer verletzt und 402 starben. Im Jahr 2025 waren unter den insgesamt 2814 Verkehrstoten wieder 406 Fußgänger (die Zahl der Verletzten liegt noch nicht vor). Brockmann ist überzeugt: Viele dieser verunglückten Fußgänger könnten noch leben, würde die Verkehrssicherheit gerade innerorts verbessert.
Besonders gefährdet sind Kinder unter sechs Jahren. Sie treten oft plötzlich zwischen geparkten Autos hervor und rennen auf die Straße. Autofahrer haben dann meist keine Chance mehr, zu bremsen. Brockmann plädiert daher generell für Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften.
Tempo 50 soll die Ausnahme werden
Das würde eine Umkehr von Regel und Ausnahme bedeuten: Nicht mehr Tempo-30-Zonen sollten ausgewiesen werden, sondern die Straßen, auf denen 50 km/h erlaubt sind. 20 km/h langsamer oder schneller könnten einen Unterschied zwischen Leben und Tod machen, so Brockmann.
Die zweite besonders gefährdete Personengruppe sind ältere Menschen. Sie sind oft schlecht zu Fuß, der Weg bis zur nächsten Ampel ist ihnen zu beschwerlich. So gehen sie über die Straße, wo es gerade passt – oft mit einem Rollator.
Wenn sie dabei die Geschwindigkeit des herannahenden Verkehrs unterschätzen, werden sie schnell von einem Auto erfasst. Brockmann spricht von sogenannten Überschreiten-Unfällen. Sie machen rund 60 Prozent der innerörtlichen Fußgänger-Auto-Unfälle aus.
Doch selbst an Fußgängerampeln sind ältere Menschen nicht sicher. Oft schaffen sie es während einer Grünphase nicht auf die andere Seite. Brockmann mahnt Autofahrer zur Geduld: Auch langsamere Fußgänger hätten das Recht, die Fahrbahn mit ihrer eigenen Geschwindigkeit bis zum Ende überqueren zu können.
62 Prozent der getöteten Fußgänger bei einem Überschreiten-Unfall waren älter als 75 Jahre. Gerade an Stellen mit stärkerem Fußgängerverkehr sollten mehr Ampeln, Zebrastreifen und Mittelinseln angelegt werden, um das Überqueren der Straße sicherer zu machen.
Brockmann appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, aufeinander zu achten. Das gilt für Eltern, die ihre kleinen Kinder stets im Blick halten sollten, weil schon eine kurze Unachtsamkeit wie etwa die Beschäftigung mit dem Smartphone fatale Folgen haben kann. Das gilt für Autofahrer, die gerade in geschlossenen Ortschaften ihre Geschwindigkeit anpassen und bei Kindern oder älteren Menschen am Straßenrand besonders aufmerksam sind.
Auch Fußgänger können zur Sicherheit beitragen, wenn sie etwa am Zebrastreifen warten, bis die Autos tatsächlich angehalten haben, und erst dann auf die Straße treten. Und: Am Zebrastreifen sollte auch immer auf die Gegenspur geachtet werden, weil ein Autofahrer die Situation übersehen könnte. Vor allem in den dunkleren Monaten des Jahres rät Brockmann allen Fußgängern, möglichst helle Kleidung zu tragen, um besser gesehen zu werden.
„Alle sollten sich an Paragraf 1 der StVO halten“, sagt Brockmann. Darin heißt es: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Und: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Das aber sei noch „reine Theorie“, so Brockmann. „Wenn sich alle daran halten, werde ich als Unfallforscher nicht mehr gebraucht.“

vor 8 Stunden
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