Die Wahrung der Sicherheit und Konformität elektronischer Geräte auf dem deutschen Markt bleibt eine Daueraufgabe für die Bundesnetzagentur (BNetzA). 2025 hat die Marktüberwachung der Regulierungsbehörde insgesamt rund 7,7 Millionen mangelhafte Geräte identifiziert, die beispielsweise Funkstörungen verursachen können. Die Zahl der beanstandeten Produkte ist damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen.
2024 wurden rund 5,3 Millionen Geräte als nicht gesetzeskonform identifiziert. In den Vorjahren hatten die Kontrolleure oft aber noch mehr zu tun: 2021 etwa ließen sie fast 23 Millionen einschlägige Produkte vom Markt nehmen. Der Behörde geht es sowohl um fairen Wettbewerb als auch Schutz der Verbraucher.
Die bei den Stichproben entdeckten Defizite lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilen. Einerseits stoßen die Prüfer auf rein formale Mängel, wozu etwa das Fehlen einer CE-Kennzeichnung oder unzureichende Angaben zum verantwortlichen Unternehmen zählen. Andererseits machen sie grundlegende technische Mängel aus, die unmittelbare Auswirkungen auf die technische Infrastruktur haben können.
Gefährliche Störsignale und technische Risiken
Ein kritischer technischer Mangel ist das Überschreiten von Grenzwerten für Störaussendungen. In ihrer aktuellen Statistik zur Marktüberwachung nennt die Agentur beispielhaft einen Netzwerk-Switch sowie einen Wechselrichter für Photovoltaik-Batteriespeicher, bei denen massive Überschreitungen gemessen worden seien.
Solche Verstöße sind kein Kavaliersdelikt: Bei dem untersuchten Netzwerk-Switch stellten die Kontrolleure ein „hohes Risiko“ fest, da er vernetzte Produkte und sogar militärische Funkanwendungen stören könne. Die Störspannung auf der Netzleitung lag hier bis zu 26,48 dB über den zulässigen Werten.
Auch ein überprüfter Wechselrichter mit WLAN fiel durch erhebliche Grenzwertüberschreitungen bei Störspannung und -feldstärke auf. Die Bundesnetzagentur stufte das Gerät als besonders riskant ein, da es neben IP-Diensten auch Funkmikrofone sowie Rundfunk beeinträchtigen könne. Der Hersteller wurde aufgefordert, die Mängel zu beheben, stellte Produktion und Vertrieb des Modells aber lieber ein.
Falsche Versprechen im Onlinehandel
Ein Schwerpunkt der behördlichen Arbeit lag auch 2025 auf dem Onlinehandel, wo die Marktüberwachung 1.266 auffällige Angebote identifizierte. Die Zahl der betroffenen Produkte war hier mit etwa 5,4 Millionen Stück besonders hoch. Auffällig waren vor allem bestimmte Smartwatch-Modelle, die bereits im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate gelistet waren. Diese Uhren warben mit Blutzuckermessung, die laut der Experten jedoch nur simuliert war.
Zusätzlich fehlte bei diesen Geräten oft die deutsche Bedienungsanleitung. Die Einhaltung des Funkanlagengesetzes war zudem nicht gewährleistet. Auch PMR446-Funkgeräte, oft als Walkie-Talkies verkauft, standen im Fokus, da sie unerlaubt zulassungspflichtige Frequenzen nutzten. Sobald die Bundesnetzagentur solche Angebote an die Plattformbetreiber meldete, löschten diese in der Regel umgehend.
Kontrollen im Ladenregal und an der Grenze
Im stationären Einzelhandel zeigt die Statistik ebenfalls einen Anstieg der Prüfaktivitäten: Die Zahl der 2025 kontrollierten Gerätetypen kletterte von 1.540 im Jahr 2024 auf über 2.100. Erschreckend hoch blieb die Fehlerquote, denn 58 Prozent der überprüften Typen hielten den gesetzlichen Vorgaben nicht stand. Das summierte sich auf rund 1,9 Millionen mangelhafte Geräte im klassischen Handel. Die Behörde sprach hierbei 707 Maßnahmen gegenüber Wirtschaftsakteuren aus, darunter zahlreiche Aufforderungen zur Mängelbehebung und Vertriebsverbote.
Eine wesentliche Stütze der Marktüberwachung ist die enge Verzahnung mit dem Zoll, um Importe aus Drittstaaten wie China bereits an der Grenze abzufangen. 2025 meldete der Zoll mit 8.202 verdächtigen Warensendungen deutlich mehr Fälle als im Vorjahr (5005). Die Treffsicherheit war hoch: In 89 Prozent der Fälle wurde der Zugang zum EU-Binnenmarkt untersagt. Dies verhinderte die Einfuhr fast 360.000 auffälliger Produkten.
Völliges Versagen bei Spielekonsole
Als markantes Beispiel aus der Zoll-Zusammenarbeit nennt der Regulierer eine Spielekonsole, die praktisch keine der erforderlichen Kriterien erfüllt hat. Dem Gerät fehlte nicht nur die CE-Kennzeichnung, sondern auch eine deutsche Bedienungsanleitung, die EU-Konformitätserklärung sowie jegliche Identifikationsmerkmale und die Herstelleradresse.
Trotz der hohen Zahlen an Beanstandungen gibt es auch positive Signale aus gezielten Kampagnen: Bei einer europäischen Prüfung kabelgebundener Staubsauger erfüllten rund 68 Prozent der Produkte die Anforderungen. In Deutschland wurden sechs Geräte geprüft, von denen lediglich eines formale Auffälligkeiten zeigte. Grenzwerte wurden nicht überschritten. Für die Zukunft plant die Bundesnetzagentur den erweiterten Einsatz von KI und Webcrawlern.
(mho)









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