Champions League verpasst - und nun auch noch eine saftige Geldstrafe: Der SC Freiburg muss für das Fehlverhalten seiner Anhänger bezahlen.

Sorgten nicht immer nur für tolle Stimmung: Freiburger Fans. IMAGO/Jan Huebner
Mit dem 1:3 gegen Eintracht Frankfurt am Samstag verspielte der SC Freiburg auf der Zielgerade die Teilnahme an der Champions League - und damit bleibt den Breisgauern der Zugang zum prall gefüllten Königsklassen-Geldtopf verwehrt.
Am Montag nun trudelte Post aus Frankfurt ein - und die hatte es in sich. Wegen diverser Verfehlungen von Freiburger Fans wurde der Sport-Club fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 123.000 Euro belegt. Das teilte der DFB auf seiner Website mit.
Wie es weiter heißt, können die Freiburger von der Summe bis zu 40.600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden - das muss dann dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachgewiesen werden.
Immer in der Fremde
Insgesamt verhandelte das Sportgericht Vergehen bei fünf Bundesliga-Spielen. Weil Freiburger Zuschauer vor Anpfiff des Auswärtsspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) am 8. Dezember 2024 16 Bengalische Feuer und sechs Blinker gezündet hatten, gab es eine Geldstrafe für 22.000 Euro. Weitere 1000 Euro kamen hinzu, weil am 11. Januar 2025 bei Holstein Kiel (1:2) zu Beginn der zweiten Halbzeit ein Bengalisches Feuer gezündet worden war.
Bengalos wurden auch während der Nullnummer beim FC Augsburg am 2. März 2025 gezündet, zwölf an der Zahl - dafür werden jetzt 12.000 Euro fällig. Mit weiteren 36.000 Euro schlagen insgesamt 33 Bengalische Feuer sowie mindestens drei Rauchtöpfe zu Buche, die beim 1. FSV Mainz 05 am 15. März 2025 gezündet worden waren.
Den größten Anteil an der Gesamtstrafe haben jedoch Verfehlungen beim Gastspiel in Leverkusen am 21. Dezember 2024. Beim 1:5 bei Bayer hatten SC-Anhänger zu Beginn der Partie mindestens 40 Bengalische Feuer gezündet. Das Spiel musste darüber hinaus aufgrund der Rauchentwicklung für drei Minuten unterbrochen werden. Das ahndete das Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.000 Euro.
Die Freiburger haben den Urteilen zugestimmt, diese sind damit rechtskräftig.
drm