Frankreich: Marine Le Pens Antrag gegen Ausschuss von Wahlen abgewiesen

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Marine Le Pens Antrag zurückgewiesen, sie für nächste Wahlen zuzulassen. Ihr drohe keinerlei irreversibler Schaden.

9. Juli 2025, 19:16 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa,

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit dem Antrag gescheitert, den gegen sie verhängten vorläufigen Ausschluss von Wahlen auszusetzen. Le Pen drohe keinerlei nicht wiedergutzumachende Beeinträchtigung, die durch die Menschenrechtskonvention geschützt wäre, teilte der Gerichtshof mit. Le Pen hatte den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz am Vortag gestellt.

Ein Gericht hatte Le Pen Ende März wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Ein Teil der Strafe ist, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Die Entscheidung war sofort in Kraft getreten – anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe. Le Pen hat gegen dieses Urteil zudem Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung im kommenden Sommer ins Auge gefasst. 

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