Drei Tage vor einem Gerichtsurteil im Zusammenhang mit der Präsidentschaftskandidatur von Marine Le Pen haben sich die französische Rechtspopulistin und der Parteichef des Rassemblement National (RN), Jordan Bardella, gegenseitig ihre Unterstützung zugesichert. Er hoffe, dass Le Pen »in einigen Monaten zur Präsidentin der Republik gewählt wird«, sagte der 30-Jährige am Samstag bei einer Parteiveranstaltung in Liévin. Er bekräftigte seine »uneingeschränkte Unterstützung« für die Fraktionschefin des RN.
Le Pen wiederum sagte, falls sie nicht kandidieren dürfe, werde sie Bardella »mit großer Energie, großer Überzeugung und großem Vertrauen« unterstützen.
Das Berufungsgericht wird am Dienstag entscheiden, ob die 57-Jährige zum vierten Mal als Präsidentschaftskandidatin antreten kann. (Mehr dazu, wie Bardella sich zuletzt von seiner Ziehmutter löst, erfahren Sie hier .)
Le Pen und Bardella bei einer RN-Veranstaltung in Liévin
Foto:Firas Abdullah / EPA
Le Pen wurde im März 2025 wegen Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung und zwei in Form von Hausarrest mit einer elektronischen Fußfessel (mehr dazu hier ). Das Gericht verhängte zudem ein auf fünf Jahre befristetes Verbot, bei Wahlen anzutreten – mit sofortiger Anwendung. Le Pen ging in Berufung.
Diese Szenarien gibt es für das Gerichtsurteil
Sollte das Berufungsgericht Le Pen von dem Vorwurf freisprechen, durch die Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten öffentliche Gelder veruntreut zu haben, könnte sie bei der Wahl im kommenden Jahr antreten. Ein Freispruch gilt aber als unwahrscheinlich, da in dem Verfahren bereits mehrere Urteile gegen andere Parteimitglieder rechtskräftig sind.
Folgen die Richter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und bestätigen den Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre, dann darf Le Pen nicht kandidieren.
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass das Urteil der Richter in zweiter Instanz milder ausfällt: Falls der Politikerin nur für zwei Jahre das passive Wahlrecht entzogen wird und die Richter zudem die elektronische Fußfessel kippen, wäre für Le Pen eine Kandidatur möglich. Die Zeit der Nichtwählbarkeit würde dann am 31. März auslaufen, gerade rechtzeitig vor der ersten Runde der Präsidentschaftswahl. Sie findet am 18. April statt, die Stichwahl ist für den 2. Mai vorgesehen.
Sollten die Richter die Zeit der Nichtwählbarkeit verkürzen, aber an einer Haftstrafe in Form einer elektronischen Fußfessel festhalten, könnte Le Pen theoretisch ebenfalls in den Wahlkampf ziehen – allerdings hat sie bereits ausgeschlossen, unter diesen Umständen anzutreten. »Wenn man Kandidat ist, dann braucht man volle Bewegungsfreiheit«, sagte sie kürzlich.
Bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich ist die Machtübernahme durch Bardella oder Le Pen ein sehr konkretes Szenario. Der Rassemblement National hat es geschafft, als harmlos zu gelten – mehr dazu erfahren Sie hier .

vor 20 Stunden
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