Am frühen Nachmittag hatte ein französisches Berufungsgericht Le Pen wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder in einer Affäre um Scheinbeschäftigungen schuldig gesprochen. Es verurteilte Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe – davon zwei Jahre auf Bewährung und eins, das sie zu Hause mit Fußfessel absitzen muss. Außerdem entzog es ihr das Recht, bei Wahlen anzutreten für 15 Monate und verhängte 30 weitere Monate auf Bewährung. Weil ebendiese Strafe seit dem Urteil in erster Instanz angewendet wird, hat Le Pen die 15 Monate bereits verbüßt. In erster Instanz wollte das Gericht Le Pen das passive Wahlrecht aber für fünf Jahre entziehen. (Lesen Sie hier mehr zum Urteil.)
Den Rechtsnationalen werden gute Chancen zugerechnet, bei der Wahl im kommenden Frühjahr in die entscheidende Stichwahl einzuziehen. Le Pens Kandidatur ist juristisch allerdings mit Risiken verbunden.
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