Dem Willen der Ministerinnen und Minister zufolge soll die Vier-Stunden-Regel für Distanzen bis 3500 Kilometer gelten. Für längere Flugreisen ist eine Frist von sechs Stunden vorgesehen. Die Bundesregierung hatte sich dafür eingesetzt, dass Passagiere wie bisher ab drei Stunden Verspätung entschädigt werden und dafür pauschal eine Entschädigung von 300 Euro bekommen.
Dadurch wären Verbraucherrechte gewahrt, aber auch Fluggesellschaften auf Langstreckenflügen entlastet worden, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Entsprechend stimmte Deutschland der Änderung bei der Sitzung in Luxemburg nicht zu. Verbraucherschützer warnen davor, dass bei einer Änderung deutlich weniger Passagiere entschädigt werden würden.
Bislang Entschädigung bis zu 600 Euro
Laut geltender Fluggastrechteverordnung besteht bislang für Fluggäste pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet:
250 Euro für Flüge bis 1500 km
400 Euro für Flüge bis 3500 km
600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3500 km
Airlines argumentieren mit schnelleren Ersatzflügen
Der deutsche Lobbyverband BDL hatte beim Institut YouGov eine Umfrage unter Passagieren in Auftrag gegeben. Unter der Vorgabe, dass sie noch am selben Tag ihr Ziel erreichen, waren demnach 73 Prozent der befragten Passagiere bereit, erst nach fünf Stunden Verspätung einen Entschädigungsanspruch zu erhalten. Nur 21 Prozent fanden die Entschädigungszahlung bereits nach drei Stunden wichtiger. Dafür nähmen sie in Kauf, ihr Ziel gegebenenfalls erst ein oder zwei Tage später zu erreichen.