Flüchtlingshilfswerk: UN will für Syrer Kurzbesuche in der Heimat ermöglichen

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Syrer, die in ihre Heimat zurückkehren möchten, haben viele Fragen. Aber wer die Lage im Land erkunden will, riskiert seinen Schutzstatus. Die UN kritisieren das.

6. August 2025, 1:04 Uhr Quelle: DIE ZEIT, KNA,

 Syrer warten im Dezember 2024 am Grenzübergang Cilvegözü in der Südtürkei darauf, zurück nach Syrien zu gelangen. Wer sich die Situation dort erst einmal ansehen möchte, riskiert, seinen Schutzstatus in Deutschland zu verlieren.
Syrer warten im Dezember 2024 am Grenzübergang Cilvegözü in der Südtürkei darauf, zurück nach Syrien zu gelangen. Wer sich die Situation dort erst einmal ansehen möchte, riskiert, seinen Schutzstatus in Deutschland zu verlieren. © Ahmed Deeb/​AP/​dpa

Syrer, die in ihre Heimat zurückkehren wollen, sollten im Vorfeld Erkundungsreisen machen dürfen, und zwar ohne den Verlust ihres Schutzstatus. Das fordert das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR von der Bundesregierung. "Deutschland würde den Flüchtlingen dadurch die Chance geben, eine wohlinformierte Entscheidung über eine freiwillige Rückkehr zu treffen", sagte die UNHCR-Chefin in Deutschland, Katharina Thote, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). "Damit würde die Bundesregierung ein pragmatisches Signal senden."

Kurze, selbstorganisierte Reisen seien für eine mögliche Rückkehr entscheidend, sagte Thote weiter: "Man muss wissen, wohin man zurückkehrt: Wie ist die Sicherheitslage? Steht das Haus noch? Kann ich Arbeit finden? Gibt es eine Schule für die Kinder?" Ohne Antworten auf diese existenziellen Fragen würde niemand eine so weitreichende Entscheidung treffen, vor allem Familien nicht.

Innenministerium lehnt Besuche ab

Deshalb dürften solche zeitlich begrenzten Reisen kein Risiko für den Schutzstatus sein. "Ein solcher kurzer Besuch ist kein Beweis dafür, dass kein Schutzbedarf mehr besteht, aber kann langfristig dazu beitragen, dass eine Rückkehr dann nachhaltig und dauerhaft ist", sagte Thote.

Die Bundesregierung sieht das anders. Wie eine Sprecherin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge dem RND mitteilte, lehnt das Bundesinnenministerium solche Besuche ab. Das Ministerium habe sich dagegen entschieden, kurzzeitige Heimreisen für Syrerinnen und Syrer ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Kenntnis über die Heimreise eines Schutzberechtigten erlange, sei es verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der gewährte Schutz zu widerrufen ist. Eine Garantie, dass sich dies nicht auf den Schutzstatus auswirke, könne es daher nicht geben.

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