Eva Maria Michelmann ist nach Informationen des SPIEGEL aus dem Auswärtigen Amt aus der Haft in Syrien freigelassen worden und am Freitag nach Deutschland zurückgekehrt. Demnach konnte Michelmann Syrien über ein Drittland verlassen und trat von dort aus einen Flug nach Deutschland an. Die deutsche Botschaft in Damaskus hatte Michelmann konsularisch betreut und sich wie auch die Botschaft in Beirut gegenüber der syrischen Regierung von Übergangspräsident Ahmed al-Sharaa dafür eingesetzt, dass Michelmann aus der Haft entlassen wird. Auch die Zentrale des Auswärtigen Amtes in Berlin war den Informationen nach »hochrangig« in Gespräche eingebunden.
Michelmann war am 18. Januar in der nordsyrischen Stadt Raqqa verschwunden, die lange unter Kontrolle kurdisch-dominierten »Demokratischen Kräften Syriens« (SDF) stand. An diesem Tag hatten regierungsnahe islamistische Milizen und Einheiten der syrischen Übergangsregierung die Stadt und andere vorwiegend arabische Gebiete übernommen. Michelmann war damals nach Angaben ihrer Familie als Journalistin in Begleitung des kurdisch-türkischen Kameramanns Ahmed Polad vor Ort gewesen.
Protestaktion für die Freilassung Michelmanns im April in Leipzig
Foto: Maria Castro / ZUMA Press / IMAGOMichelmann, die aus der Nähe von Köln stammt, hatte seit 2022 als freie Journalistin aus dem Gebiet der »Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien«, auch »Rojava« genannt, für das kurdische Nachrichtenportal ETHA berichtet, das sich selbst als sozialistisch, aber unabhängig bezeichnet. Im April meldeten sich dann Zeugen, die Michelmann in einem Gefängnis in Aleppo gesehen hatten. Am 23. April konnte ein Vertreter der deutschen Botschaft sie im Zuge der konsularischen Betreuung im Gefängnis besuchen. Nach Angaben ihres deutschen Anwalts und der Familie wurde sie damals bereits in Damaskus festgehalten.
Zur Begründung für Michelmanns Inhaftierung teilte das syrische Informationsministerium der deutschen Seite mit, sie habe falsche Angaben zur Person gemacht, sich als spanische Mitarbeiterin einer Partnerorganisation der Uno ausgegeben und keine offiziellen Dokumente bei sich getragen, aus denen ihre Identität hervorgehe. Dem widerspricht ihr deutscher Anwalt Roland Meister. Sie sei im Besitz einer Akkreditierung der kurdischen Behörden gewesen. Tatsächlich verdächtigten die syrischen Sicherheitsbehörden sie offenbar, Verbindungen zum Terrorismus zu haben. Über das Schicksal des Kameramanns war zunächst nichts bekannt.
Die Familie Michelmanns hatte wiederholt Solidaritätsdemonstrationen organisiert. Die Angehörigen und auch ihr Anwalt hatten das Auswärtige Amt bis in jüngste Zeit auch dem SPIEGEL gegenüber kritisiert, sich nicht ausreichend für die Freilassung Michelmanns einzusetzen. Das Auswärtige Amt hatte stets auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte verwiesen und versichert, es gebe »intensive und auch hochrangige Bemühungen auf verschiedenen Kanälen«, um Michelmanns Freilassung zu erreichen.

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