Europäischer Gerichtshof: EU verklagt Deutschland wegen Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge

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Die EU-Kommission kritisiert seit fünf Jahren die Verfahren bei der Auftragsvergabe in Deutschland. Weil einige Forderungen unerfüllt sind, geht die Behörde vor Gericht.

18. Juni 2025, 14:45 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa,

Die EU-Kommission hat vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland eingereicht. Die Brüsseler Behörde legt der Bundesrepublik unzulässige Regeln bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Last. Trotz Besserungen gegenüber früheren Bestimmungen habe Deutschland das EU-Recht in diesem Bereich bis heute nicht ausreichend umgesetzt, teilte die Kommission mit. 

Die Behörde hatte Deutschland erstmals 2019 dazu aufgefordert, das Vergaberecht an EU-Bestimmungen anzupassen. Damals hatte sie konkret acht Forderungen gestellt, von denen der Mitteilung zufolge bis heute drei unerfüllt geblieben sind. 

Darin geht es unter anderem um den im deutschen Recht laut EU unzureichend definierten Begriff des Auftraggebers. Das erschwere die Auswahl des jeweils richtigen Verfahrens. Weiterhin kritisiert die Kommission, dass Auftraggeber im Postsektor nicht an die Vorschriften für andere Auftraggeber gebunden seien. 

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