Für einen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gerät Stephan Harbarth an diesem Abend ziemlich stark ins Schwärmen. Die Mitbestimmung in Unternehmen sei „immer wieder Element der politischen Stabilisierung“ gewesen, sagt er. Sie biete einen Weg des Ausgleichs und der Moderation, die Mitsprache der Arbeitnehmer in Unternehmen habe sich in Deutschland „über Jahrzehnte überaus bewährt und glänzend entfaltet“, sagt der oberste Verfassungsrichter des Landes. Grundsätzlich sollen sich Verfassungsrichter bei ihren Auftritten politisch zurückhalten. Es könnte schließlich sein, dass sie mal über dieses Thema urteilen müssen – und da soll nicht der Verdacht der Befangenheit aufkommen. Harbarth aber, einst Fraktionsvize der Union im Bundestag, hält eine recht politische Rede. Zur Freude des Publikums.
Europäischer Arbeitsmarkt: Gewerkschaften sehen „schleichende Demontage“ des Mitbestimmungsrechts
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