Die EU-Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen stehen vor einem umfangreichen Update. Die EU-Kommission will digitale Fahrzeugzulassungs- und regelmäßige Prüfbescheinigungen einführen, den grenzüberschreitenden Datenaustausch vereinfachen und die Bürger besser vor betrügerischen Aktivitäten wie Manipulationen von Kilometerzählern schützen. Dazu hat sie am Donnerstag ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, mit dem die Richtlinien über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge und über regelmäßige technische Kontrollen novelliert werden sollen.
"Die Vorteile des digitalen Datenaustauschs müssen besser genutzt und die Fahrzeugdokumente weiter harmonisiert werden, um den Verwaltungsaufwand und die Kosten zu senken", wirbt die Brüsseler Regierungsinstitution in dem Entwurf für eine reformierte Zulassungsrichtlinie für ihren Ansatz. "Darüber hinaus könnten digitale Fahrzeugscheine die Digitalisierung der Fahrzeugzulassungs- und Datenhaltungsprozesse weiter erleichtern und Kosten senken".
Künftig sollen die Zulassungsbehörden laut dem Plan mobile Registrierungszertifikate kostenlos an die Bürger herausgeben, die in der künftigen digitalen Brieftasche für die European Digital Identity (EUDI) gespeichert werden. Artikel 5 der geplanten Richtlinie legt dafür detaillierte Anforderungen für die Einführung mobiler Fahrzeugzulassungsbescheinigungen fest. Anhang III enthält die Spezifikationen für die mobilen Registrierungszertifikate, einschließlich der entsprechenden ISO-Norm. Darin listet die Exekutivinstanz auch die Anforderungen auf, die es Nutzern ermöglichen sollen, das mobile Zertifikat in ihrer Wallet für die europäische digitale Identität zu speichern und abzurufen.
Kilometerstände in Datenbank erfasst
Wie die physischen Dokumente wird dem Vorhaben zufolge auch der digitale Fahrzeugschein dazu dienen, die Zulassung des Fahrzeugs zu bestätigen, bestimmte – umfangreichere – technische Daten darüber zu überprüfen und Kontrollen durch die Behörden zu ermöglichen.
Der Plan erfordert das Sammeln und Austauschen umfangreicher Datenbestände. Die Kommission schreibt: Erforderlich seien auf jeden Fall die Digitalisierung der TÜV-Bescheinigung, die Verknüpfung nationaler Fahrzeugregister und die Erweiterung des harmonisierten Fahrzeugdatenbestands in diesen Verzeichnissen.
So müssten etwa Dienstleister, die Reparatur- oder Wartungsarbeiten an einem Fahrzeug durchführen, die Kilometerstände in einer speziellen nationalen Datenbank oder im nationalen Fahrzeugregister aufzeichnen. Zudem sollen Fahrzeughersteller regelmäßig entsprechende Informationen ihrer vernetzten Kfz übermitteln. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, den Kilometerstand den Prüfern, dem Inhaber der Zulassungsbescheinigung und den zuständigen nationalen Behörden mitzuteilen.
Mindestsatz obligatorischer Daten
Um den grenzüberschreitenden Verkehr und insbesondere die Neuzulassung von Fahrzeugen zu erleichtern, sollen die EU-Länder alle erforderlichen Daten zu allen in ihrem Hoheitsgebiet zugelassenen Fahrzeugen elektronisch erfassen und diese Informationen stets auf dem neuesten Stand halten. Dies wird laut der Kommission dazu beitragen, die Genauigkeit der Fahrzeugregister zu verbessern, für eine bessere Strafverfolgung zu sorgen, sowie Fahrzeugbetrug und Diebstahl zu erschweren.
Die Initiative sehe "einen Mindestsatz obligatorischer Daten vor", die von den Mitgliedstaaten registriert werden müssten, führt die Regierungsinstitution aus. Zu den neuen Elementen zählten etwa das Land, in dem das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde, der Status (abgemeldet, stillgelegt, exportiert, Altfahrzeug, verschrottet), den TÜV-Bericht und die Gültigkeit der technischen Überwachung inklusive Ablaufdatum sowie den Status der Batterie bei E-Autos.
Während der Konsultationen äußerten einige Interessenträger Bedenken aufgrund von Datenschutzproblemen bei den gemeinsamen Maßnahmen für elektronische Prüfbescheinigungen. Aus Sicht der Verkehrssicherheit biete der automatische Zugriff auf Zertifikate über ein gemeinsames System aber erhebliche Vorteile, insbesondere mit Blick auf erleichterte grenzüberschreitende Kontrollen und mehr Verbraucherkomfort, hält die Kommission dagegen. Die Einführung einer digitalen TÜV-Bescheinigung erfordere aber "die Ausarbeitung robuster Maßnahmen zum Datenschutz". Vor allem dürften personenbezogene Daten, die bei der Überprüfung der Zulassung eines Fahrzeugs verwendet werden, nicht von der Prüfstelle gespeichert werden. Gesetzlich geregelte Ausnahmen seien aber zulässig.
E-Autos und Assistenzsysteme sind einbezogen
In Deutschland ist der Gang zur Zulassungsstelle seit 2023 nicht mehr unbedingt nötig. Kfz-Halter können alles Notwendige online beantragen. Nötig ist der Einsatz einer elektronischen Identifizierungsfunktion (eID), also etwa der aus dem Online-Personalausweis. Gerade startete ein Test für den digitalen Fahrzeugschein über die i-Kfz-App. Bis spätestens Ende 2030 soll für alle EU-Bürger auch ein einheitlicher digitaler Führerschein über die EUDI-Wallet verfügbar sein.
Die skizzierten EU-Vorschriften werden der Kommission nach zudem "der wachsenden Präsenz von Elektrofahrzeugen Rechnung tragen und sich an neue Technologien anpassen". Vorgesehen sind regelmäßige technische Inspektionen für E-Autos und fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme, jährliche Inspektionen für ältere Pkw und Lieferwagen sowie fortschrittliche Emissionsprüfmethoden zur Erkennung hoch emittierender Fahrzeuge zur Verringerung der Feinstaubbelastung. Dabei liegt ein Fokus auf der "Softwareintegrität sicherheits- und emissionsrelevanter Systeme".
(nie)