Ab dem 2. April benötigen Bundesbürgerinnen und -bürger eine elektronische Einreisegenehmigung, abgekürzt ETA , wenn sie nach Großbritannien reisen wollen. Diese kostet aktuell noch umgerechnet rund zwölf Euro und sollte mindestens drei Werktage vorher beantragt werden (mehr dazu lesen Sie weiter unten).
Doch mit der neuen Regelung sind die Briten nicht allein. Es gibt einige Länder, für die sich deutsche Reisende vor Abflug online registrieren – und dies bei der Einreise vorweisen können müssen. Wo ist das der Fall und was unterscheidet die nötigen Formalitäten? Der Überblick.
Welche Länder haben so etwas auch – und warum?
Das prominenteste Beispiel sind die USA. Hier müssen Reisende schon seit Langem vor dem Urlaub im Electronic System for Travel Authorization, kurz ESTA , einen umfangreichen Fragenkatalog beantworten, um die Einreisegenehmigung zu erhalten. Ohne diese werden sie nicht mal an Bord des Flugzeugs gelassen. Mit der Vorabregistrierung möchten die USA vor allem sicherstellen, dass von Einreisenden keine Sicherheitsgefahren ausgehen. Die britische Regierung argumentiert nun ähnlich.
Insgesamt benötigen deutsche Reisende für ein gutes Dutzend Länder eine elektronische Einreisegenehmigung. Australien (ETA), Neuseeland (NZeTA ) und Kanada (ETA) zählen ebenso dazu wie Israel, wo seit diesem Jahr die ETA-IL obligatorisch ist. In Südkorea heißt sie K-ETA. Doch die Pflicht dazu ist unter anderem für deutsche Urlauber noch bis Ende 2025 ausgesetzt.
Gut zu wissen: Australien hat neben der ETA auch ein eVisitor-Visum, das im Gegensatz zur ETA kostenlos ist. Die Optionen lassen sich auf der »Visafinder«-Website der australischen Regierung mit wenigen Klicks prüfen.
Die EU plant ihrerseits die Einführung einer Reisegenehmigung für Urlauber aus Ländern ohne Visumpflicht wie den USA: Anvisiert ist, dass das System namens ETIAS Ende 2026 an den Start geht.
Ist eine Einreisegenehmigung eine Einreisegarantie?
Nein. Die letzte Entscheidung obliegt den Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten bei der Passkontrolle. Aber wenn die Angaben im Antrag korrekt ausgefüllt worden sind, dürfte es in der Regel keine Probleme geben.
Was unterscheidet die Einreisegenehmigung von einem Visum?
Meist ist das Antragsverfahren unkomplizierter und mit weniger Vorlauf verbunden. Ein Visum wiederum erlaubt in der Regel längere Aufenthalte als eine ETA. Oft ist ein Visum auch nötig, wenn man im Land arbeiten möchte.
Welches Dokument sie für ihren geplanten Trip benötigen, sollten Reisende also unbedingt mit ausreichend Vorlauf prüfen. Eine gute Informationsquelle sind die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Land, in denen die Regelungen für die Einreise sehr genau beschrieben sind.
Und was ist ein Visa on Arrival?
Das Visum bei Einreise, deutsch für »Visa on Arrival« (VoA), ist eine spezielle Art des Visums. Es wird bei der Ankunft in einem Reiseland ausgestellt und ist oft kostenlos, heißt es in einem Bericht des Touristik-Fachportals »fvw.de «. Es gilt in der Regel für touristische Aufenthalte. Oft, aber nicht immer, auch für Geschäftsreisen.
Unter anderem auf den Malediven, in Ägypten und in Katar bekommen deutsche Urlauberinnen und Urlauber ein Visa on Arrival.
Wichtig: Mitunter gibt es das Visum bei Einreise nur an ausgewählten Grenzübergängen und internationalen Flughäfen eines Reiselandes, das ist zum Beispiel in Namibia so. Teils können Urlauber es schon vorab online beantragen.
Was ist noch zu beachten?
Ob ETA oder Visa on Arrival: Der Teufel kann in den Details stecken. Manchmal müssen genaue Informationen zur Reise vorgelegt werden – in welchem Hotel nächtigt man? Wie lange bleibt man? –, und der Reisepass muss oft eine gewisse Restgültigkeit haben.
In den USA benötigen Transitreisende – etwa bei einem Zwischenstopp an einem US-Airport – bereits eine ESTA, in Großbritannien beispielsweise nicht. Man kann nur wiederholen: Es ist wichtig, sich mit ausreichend Vorlauf zu informieren.
Wo benötigen Urlauber ein richtiges Visum?
Länder, in denen ergänzend zum Reisepass noch eine ETA oder auch ein Visum on arrival benötigt werden, gelten als visafrei. Laut dem sogenannten Passport Index des Beratungsunternehmens Henley & Partners sind das nach dieser Definition aktuell 189 Länder.
Unter den Ländern mit – laut dem Index – strengerer Visapflicht dürften für deutsche Urlauberinnen und Urlauber vor allem Indien und Kuba relevant sein.
Für Kuba gilt laut Auswärtigem Amt aber: Bis voraussichtlich Juni 2025 sei übergangsweise alternativ zum Visum noch die Einreise mit einer Touristenkarte möglich. Die könne bei einigen Airlines am Flughafen, online bei kommerziellen Anbietern sowie einigen Reiseveranstaltern erworben werden. An der Grenze würden Touristenkarten beziehungsweise Visa grundsätzlich nicht ausgestellt, so das Ministerium in seinen Kuba-Reisehinweisen .
Was hat es mit Thailands neuer digitaler Einreisekarte auf sich?
Es ist eine Neuheit für die Einreise nach Thailand: Ab dem 1. Mai müssen ausländische Touristen ihre Ankunftsdaten digital übermitteln – egal ob sie per Luft, Wasser oder Land einreisen. Nachdem das sogenannte TM6-Ankunftsformular 2022 zunächst abgeschafft worden war, wollen die Behörden es jetzt wieder aktivieren. Allerdings soll das Ausfüllen der TDAC (Thailand Digital Arrival Card) künftig online erfolgen. Früher musste die Karte in Papierform direkt am Flughafen ausgefüllt werden.
Als Gründe für die Wiedereinführung gelten vor allem eine Verschlankung der Prozesse und eine Verkürzung der Wartezeiten bei der Immigration. Auch erleichtern die Daten eine schnellere Vernetzung mit Konsulaten oder der Behörde für Krankheits- und Seuchenkontrolle. Erfragt werden unter anderem persönliche Daten sowie etwa Angaben zur Länge des Aufenthalts und zur Unterkunft.
Was gilt nun für Großbritannien?
Deutsche ohne Visumpflicht müssen ab dem 2. April bei der Ankunft in Großbritannien nicht nur ihren gültigen Reisepass vorzeigen, sondern auch eine Einreisegenehmigung, kurz ETA (für Electronic travel authorisation) vorweisen können. Es wird empfohlen, diese mindestens drei Werktage vor der geplanten Einreise zu beantragen. Sie kostet noch bis zum 8. April 10 Pfund (rund 12 Euro), danach steigt der Preis auf 16 Pfund (rund 19 Euro).
Für den Antrag empfiehlt sich die »UK ETA«-App, die für die Betriebssysteme iOS und Android angeboten wird. Allen, die kein oder kein kompatibles Smartphone haben, wird auf der Behördenwebsite gov.uk geraten: »Frag einen Freund oder ein Familienmitglied, ob du deren Gerät nutzen kannst.« Man könne die App nach dem Abschließen der ETA-Bewerbung wieder löschen.
Es gibt auch einen Weg, den Antrag online im Browser zu stellen. Dafür diese Website aufrufen und dort den grünen »Continue«-Button drücken. Dann startet der Antragsprozess.
Neben der Beantwortung einiger Sicherheitsfragen und Angaben zu Adresse und Arbeitsplatz müssen Reisende im Laufe des Antragsprozesses ein Foto des Reisepasses hochladen. Alle im Alter über neun Jahre müssen außerdem im Antragsprozess in der App mit der Handykamera ihr Gesicht scannen.
Gezahlt wird am Ende des Prozesses, wenn man den Antrag abschließt. Ist dieser erfolgreich, wird die ETA per E-Mail zugesendet. Sie berechtigt dann zu mehreren Reisen und Aufenthalten von bis zu sechs Monaten in einem Zeitraum von zwei Jahren. Der Reisepass muss in dieser Zeit gültig sein.
Achtung! Das Europäische Verbraucherzentrum warnt vor teuren Vermittlern und Betrug im Internet: Bei manchen sei der Preis für die ETA wesentlich höher als bei einem Antrag direkt über die App. Laut den Verbraucherschützern tauchen diese Angebote insbesondere dann auf, wenn man nach der britischen ETA googelt. Schlimmstenfalls gerate man so an Betrüger. Dann sei das Geld weg und eine ETA erhalte man auch nicht.