Eilverfahren um Einstufung als rechtsextremistisch gewonnen : „Die AfD kann das sicher als kleinen Erfolg verbuchen“

vor 2 Tage 4

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die gesamte AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnen und entsprechend beobachten. Parteichefin Alice Weidel feiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über den Eilantrag der Partei als „Sieg für Demokratie und Rechtsstaat“. Ist das in erster Linie ein politischer Erfolg?
Die AfD kann das Urteil sicherlich als einen kleinen Erfolg verbuchen. Es zeigt die Schwierigkeiten und hohen Hürden der rechtlichen Auseinandersetzung mit dieser Partei. Dabei besteht ein grundsätzliches Dilemma. Einerseits strebt die AfD an, die politische Ordnung zu ihren Gunsten zu verändern und dabei Menschen auszuschließen. Das ist Kern ihrer Ideologie. Zugleich hat sich die Partei professionalisiert und ist vorsichtiger geworden, ihre wahren Absichten gänzlich offenzulegen. Das wird auffälliger, je näher Vertreter der Partei staatlichen Verantwortungspositionen kommen. 

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