Bisher dürfen die Ermittler bei der Auswertung von DNA-Spuren Geschlecht und Abstammung sowie seit einigen Jahren auch Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie das Alter überprüfen lassen.
Die Ausweitung der DNA-Analyse auf die biogeografische Herkunft ist nicht zum ersten Mal im Gespräch, Diskussionen darüber gab es schon im vergangenen Jahrzehnt. Doch die Kritiker befürchten, dass das vorwiegend die Diskriminierung von Einwanderern befördern würde. »Der Vorschlag ist rassistisch und abzulehnen«, sagte Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), dem Fachmedium »Legal Tribune Online«.
»Unsere Ermittler brauchen gerade zur Aufklärung schwerer Verbrechen alle zur Verfügung stehenden Instrumente«, sagte Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU). »Hier geht es nicht darum, jemanden anhand seiner Nationalität, seiner ethnischen Herkunft oder seiner Religion unter Verdacht zu stellen«, entgegnete der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Kritik.
Es gehe darum, den Kreis möglicher Tatverdächtiger bei schwersten Verbrechen anhand möglichst vieler Indizien so weit einzugrenzen, dass zielgerichtete Ermittlungsmaßnahmen möglich sind. Gentges und Eisenreich verweisen darauf, dass die Analyse der biogeografischen Herkunft in mehreren europäischen Ländern erlaubt ist.